Totalschaden-Ankauf bundesweit · Sitz in Gelsenkirchen

Auto mit Totalschaden verkaufen – wir holen deinen Unfallwagen unrepariert ab

Ein Auto mit Totalschaden verkaufen kannst du bei PKW Sofort Verkauf unrepariert: Du schickst Fotos und die Fahrzeugdaten und bekommst ein unverbindliches Angebot in wenigen Stunden. Von unserem Sitz in Gelsenkirchen aus holen wir den Wagen bundesweit ab, kostenlos und auch dann, wenn er nicht mehr fährt: Abholung ca. 3–4 Werktage, je nach Entfernung, manchmal am selben Tag. Willst du deinen Unfallwagen mit Totalschaden verkaufen, gibst du Schlüssel und Papiere erst aus der Hand, wenn das Geld bei dir angekommen ist.

  • 2.000+angekaufte Fahrzeuge
  • 10+Jahre Erfahrung
  • 100%kostenlose Abholung
  • 4,8 ★Google-Bewertung

Auto in 2 Minuten bewerten

Trag die Daten ein oder schreib uns direkt auf WhatsApp.

Fahrzeug
Fahrbereit?
Kontakt

Mit dem Absenden stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu.

Wie viel bekommst du für ein Auto mit Totalschaden?

Für das Auto selbst ist der Restwert der Maßstab der Abrechnung; hat den Unfall ein anderer verursacht, kommt von dessen Haftpflichtversicherung in der Regel der Wiederbeschaffungsaufwand dazu, der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis eines vergleichbaren Autos vor dem Unfall; der Restwert ist das, was das beschädigte Auto noch wert ist. Sind die kalkulierten Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wie die Werte zusammenhängen, zeigt das Gutachten zu einem VW Golf Sportsvan, den wir angekauft haben (Erstzulassung 2017, rund 96.000 km, Heckschaden). Die Tabelle rechnet so, als wäre es ein Haftpflichtfall mit voller Haftung des Unfallgegners; ob bei diesem Wagen eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung reguliert hat, steht nicht im Gutachten.

Position Betrag Woher das Geld kommt
Reparaturkosten rund 12.400 € werden bei einem Verkauf ohne Reparatur in der Regel nicht ausgezahlt
Wiederbeschaffungswert 12.000 € Rechengröße; ausgezahlt wird davon der Teil, der nach Abzug des Restwerts bleibt

Zahlt deine eigene Vollkasko, zählt dein Vertrag. Üblich ist nach den Musterbedingungen beim Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert, abzüglich deiner Selbstbeteiligung. Ob du eine Neupreisentschädigung bekommst, steht in deinem Vertrag. Worin sich die Abrechnung über die Vollkasko von der über die Haftpflicht unterscheidet, steht in einem Ratgeber; die Folgen für den Verkauf stehen im Abschnitt Haftpflicht oder Kasko.

Hast du den Unfall allein verursacht und keine Vollkasko, bekommst du für dein eigenes Auto kein Geld von einer Kfz-Versicherung – dann zählt, was das Unfallauto beim Verkauf noch bringt.

Unser Angebot für dein Auto entsteht aus deinen Fotos und Angaben, kommt in wenigen Stunden und ist unverbindlich. Der Restwert im Gutachten ist keine Obergrenze für unser Angebot. Wie sich die Auszahlung zusammensetzt, zeigt der Ratgeber Auszahlung beim wirtschaftlichen Totalschaden.

Drei Totalschäden aus unseren Ankäufen: die Zahlen aus dem Gutachten

Drei Autos aus unseren Ankäufen zeigen, wie ein Totalschaden in den Gutachten-Zahlen aussieht: Bei allen dreien lag die kalkulierte Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, bei einem mehr als doppelt so hoch, und nur bei diesem hat der Gutachter selbst einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Die Beträge sind auf 100 € gerundet, die Kilometer auf 1.000.

Fahrzeug Erstzulassung, km Schaden laut Gutachten Reparatur Wiederbeschaffungswert Reparatur im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
VW Golf Sportsvan 1.2 TSI, Benziner, DSG 2017, rund 96.000 km Heckanstoß mit Schwerpunkt links, nicht fahr- und betriebsfähig rund 12.400 € 12.000 € 103 %
Audi A6 Avant 50 TDI quattro, Diesel, Mild-Hybrid, Automatik 2018, rund 128.000 km schwerer Anstoß rechts bis in Achse, Lenkung und Längsträger rund 42.600 € 38.000 € 112 %
Dacia Lodgy Comfort 1.6, Benziner, 7-Sitzer 2018, rund 65.000 km Anstöße vorne rechts, hinten rechts und hinten links, Achsschaden vorne rechts, nicht fahrbereit rund 22.400 € 10.000 € 224 %

VW Golf Sportsvan: knapp über dem Wiederbeschaffungswert

Der Golf Sportsvan ist rechnerisch ein wirtschaftlicher Totalschaden, weil die Reparatur knapp über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Der Heckanstoß saß mit Schwerpunkt links: Der hintere Stoßfänger und die Heckklappe waren abgerissen beziehungsweise eingedrückt, das hintere Abschlussblech eingeformt, die linke Seitenwand verschrammt.

Rechnerisch war eine Reparatur nicht ausgeschlossen, weil 103 % innerhalb der 130-%-Grenze liegen; die Bedingungen dafür stehen in der Tabelle zu Reparatur und Verkauf. Das Gutachten nennt außerdem Vorschäden, die vor dem Unfall schon da waren: unrepariert am Schweller rechts, an der Fahrertür und am Stoßfänger vorn, Korrosion an der Heckklappe, dazu ein reparierter Seitenschaden rechts. Wie du solche Vorschäden beim Verkauf angibst, steht im Abschnitt privat verkaufen.

Audi A6 Avant 50 TDI quattro: zwölf Prozent über dem Wiederbeschaffungswert

Beim Audi A6 Avant lag die Kalkulation bei 112 % des Wiederbeschaffungswerts. Der Anstoß saß rechts und ging tief: Stoßfänger vorn, Scheinwerfer, Kotflügel, beide Türen und die Seitenwand rechts waren zerstört, die Räder rechts beschädigt. Achs- und Lenkungsteile vorn rechts waren verzogen, der obere Längsträger vorn rechts war zu erneuern, und der Gutachter sah ein Richtsystem vor.

Auch hier liegt das Verhältnis rechnerisch innerhalb der 130-%-Grenze. Der Unterschied zum Golf ist der Umfang: Die 130-%-Grenze setzt eine vollständige und fachgerechte Reparatur in dem Umfang voraus, den der Gutachter kalkuliert hat, hier also mit Richtsystem und neuem Längsträger.

Dacia Lodgy: vom Gutachter als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft

Der Lodgy ist der einzige der drei Fälle, bei dem der Gutachter selbst „Totalschaden“ geschrieben hat: Er stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest und stimmt einer Reparatur aus technischer Sicht nicht zu. Mit 224 % liegt der Lodgy weit über der 130-%-Grenze; was die gegnerische Versicherung in so einem Fall ersetzt, steht in der Tabelle zu Reparatur und Verkauf. Für den Halter ist das der klarste der drei Fälle: Zur Reparatur hat sich der Gutachter festgelegt; ob das Auto danach behalten oder verkauft wird, legt das Gutachten nicht fest.

Was du in deinem eigenen Gutachten nachsehen kannst, sind genau diese Stellen: die drei Werte Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert auf dem Deckblatt oder in der Zusammenfassung und das Verhältnis der ersten beiden, also die Reparatur geteilt durch den Wiederbeschaffungswert. Dazu kommen die Zeile zur Fahrfähigkeit und der Absatz zu Vor- oder Altschäden. Steht dort ein Satz zur Reparaturwürdigkeit wie beim Lodgy, weißt du, wie der Gutachter eine Reparatur technisch einschätzt.

Nennt der Gutachter beim Restwert die Angebote vom regionalen Markt, auf die er sich stützt? Darauf kommt es an, wenn du zum Restwert aus dem Gutachten verkaufst; die Regeln dazu stehen im Abschnitt Wer bekommt den Restwert.

Wer kauft ein Auto mit Totalschaden? Drei Wege im Vergleich

Drei Käuferkreise kommen infrage: der Aufkäufer hinter dem Restwertangebot der Versicherung oder hinter einem der Angebote im Gutachten, ein Ankäufer wie PKW Sofort Verkauf, der das Auto unrepariert abholt, und ein privater Käufer. Was am Ende bei dir ankommt, hängt am Angebot und an der Abrechnung mit der Versicherung.

Frage Aufkäufer aus dem Restwertangebot Ankäufer wie PKW Sofort Verkauf Privater Käufer
Woher das Angebot kommt Restwertangebot, das dir die gegnerische Versicherung schickt, oder eines der Angebote im Gutachten aus deinen Fotos und Angaben, in wenigen Stunden, unverbindlich aus deinem Inserat; den Preis vereinbarst du selbst
Was du tun musst das Angebot lesen, vor allem Frist und Bedingungen; annehmen, wie im Angebot beschrieben Fotos und Fahrzeugdaten schicken, Kaufvertrag vorab lesen, Termin nennen Inserat schreiben, Käufer finden, Kaufvertrag selbst aufsetzen
Wenn das Auto nicht fährt ob die Abholung enthalten ist, steht im Angebot wir holen es ab, kostenlos Transport vereinbarst du mit dem Käufer selbst
Was du rechtlich beachtest liegt das Angebot vor deinem Verkauf vor und ist es deutlich höher, verbindlich und ohne Umstände annehmbar, kann es angerechnet werden bekannte Schäden angeben, auch uns gegenüber; für die Abrechnung gelten dieselben Restwert-Regeln wie bei jedem Verkauf bekannte Schäden angeben, am besten auch im Vertrag festhalten; Preis unter dem Gutachten-Restwert: Risiko, dass die gegnerische Versicherung mehr anrechnet
Bezahlung und Übergabe wie im Angebot vereinbart bar, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal, nach deiner Wahl; Schlüssel und Papiere gibst du erst ab, wenn das Geld bei dir ist vereinbarst du selbst
Abmeldung steht im Angebot übernehmen wir kostenlos, den Nachweis bekommst du du selbst oder der Käufer, wie vereinbart

Beim ersten Weg kauft der Aufkäufer, dessen Angebot dir die gegnerische Versicherung schickt; sie selbst kauft nicht.

Der zweite Weg ist der Verkauf an einen Ankäufer, der das Auto unrepariert übernimmt. PKW Sofort Verkauf kauft solche Autos an und holt sie ab; wir prüfen jedes Baujahr und kaufen für den Export. Welche Autos wir für den Export ankaufen, Totalschaden eingeschlossen, steht auf unserer Seite dazu. Hat dein Unfallauto ein Gutachten ohne Totalschaden oder noch gar keins, machen wir dir genauso ein Angebot.

Schwarzer Mercedes GLE Coupé mit schwerem Frontschaden: Motorhaube verbogen, Stoßfänger und Kühlerbereich zerstört
Schwarzer BMW 1er mit schwerem Frontschaden: Motorhaube aufgebogen, Scheinwerfer und Stoßfänger zerstört
Weißer Toyota Prius mit schwerem Seitenschaden: Tür eingedrückt, Außenspiegel hängt lose, Kotflügel vorne beschädigt
Autos mit schweren Unfallschäden – Beispiele aus unserem Ankauf.

Der dritte Weg ist der Privatverkauf. Er ist zulässig und kann passen, wenn du den Aufwand nicht scheust und die Punkte kennst, die im Abschnitt privat verkaufen stehen: Offenbarungspflicht und Kaufvertrag. Ein Ankauf-Angebot neben dem Inserat kostet dich nichts und zeigt dir, ob der private Weg den Aufwand wert ist.

So verkaufst du dein Auto mit Totalschaden an uns

Beim Totalschaden läuft der Verkauf an PKW Sofort Verkauf über dieselben Stationen wie unser Unfallwagen Ankauf: Fotos, Angebot, Kaufvertrag, Abholung, Geld. Drei Dinge klärst du dabei vor der Zusage.

  1. Fotos und Fahrzeugdaten schicken. Du schickst Fotos vom Schaden per WhatsApp und, wenn du eine hast, deine Preisvorstellung; ein Gutachten ist nicht nötig. Hast du eins, leg es gern dazu, ebenso ein Restwertangebot, falls vorhanden; die Fotos sollten trotzdem aktuell sein, denn das Gutachten zeigt den Stand am Tag der Besichtigung. Im Formular nennst du Marke und Modell, Baujahr oder Erstzulassung, ob das Auto fahrbereit ist, und den Standort als Postleitzahl.
  2. Unser Angebot in wenigen Stunden. Es beruht auf deinen Fotos und Angaben und ist unverbindlich; du kannst es neben das Restwertangebot legen, und wer ablehnt, zahlt nichts.
  3. Vor der Zusage drei Dinge klären: Zahlt die gegnerische Haftpflicht oder deine eigene Kasko, läuft eine Frist im Restwertangebot, und ist das Auto geleast oder finanziert? Bei der Kasko holst du vor dem Verkauf ihre Weisung ein. Ist das Auto geleast, klärst du vorher mit der Leasinggesellschaft, ob du es verkaufen kannst; ist es finanziert, klärst du mit der Bank, wie sie den Fahrzeugbrief freigibt; mehr dazu im Abschnitt Papiere, Abmeldung und Versicherung.
  4. Erst der Kaufvertrag, dann der Termin. Jeder Verkauf an uns läuft über einen Kaufvertrag, und der geht dir vor dem Termin zu, damit du ihn in Ruhe lesen kannst. Für den Abholtermin gilt: Abholung ca. 3–4 Werktage, je nach Entfernung, manchmal am selben Tag; sie ist kostenlos.
  5. Geld angekommen, dann Übergabe. Vor Ort verhandeln wir nicht nach, solange das Auto deinen Fotos und Angaben entspricht: Dann zahlen wir den angebotenen Betrag. Du entscheidest, wie du dein Geld bekommst: bar, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal; einen anderen Weg sprechen wir gern mit dir ab. Bei PayPal prüfst du den Eingang am besten in deinem eigenen PayPal-Konto, nicht über eine E-Mail. Schlüssel und Papiere übergibst du erst, wenn das Geld bei dir angekommen ist; wir melden das Auto am Werktag nach der Abholung ab, kostenlos, und geben dir den Nachweis.
Silberner Toyota Corolla Hybrid mit schwerem Frontschaden an Stoßfänger, Scheinwerfer und Kotflügel
Grauer Mercedes mit schwerem Unfallschaden an Front und Seite: Stoßfänger abgerissen, Seitenwand eingedrückt
Roter Hyundai i20 mit Heckschaden: Seitenwand hinten und Stoßfänger aufgerissen
Silberner Toyota Corolla Kombi mit Heckschaden an Seitenwand und Stoßfänger
Front- und Heckschäden – weitere Beispiele aus unserem Ankauf.

Ob das Angebot seriös ist, kannst du vor dem Termin prüfen. Dahinter steht PKW Sofort Verkauf, ein Unternehmen aus Gelsenkirchen; wo wir erreichbar sind, steht unter Anschrift und Kontakt im Impressum. Welche Totalschäden wir angekauft haben, zeigen die drei Gutachten-Fälle auf dieser Seite, mit den Zahlen aus den Gutachten.

Wer bekommt den Restwert bei einem Totalschaden?

Den Restwert bekommst du: Das Unfallauto bleibt bei dir, und den Restwert erzielst du mit dem Verkauf. Die gegnerische Versicherung zieht ihn von ihrer Zahlung ab; die Kasko rechnet ihn nach den üblichen Bedingungen an. Hat ein anderer den Unfall verursacht, entscheidest du selbst, was mit deinem Auto passiert; was bei der Kasko gilt, steht bei der Frage zum Abgeben des Autos.

Restwert aus dem Gutachten oder Restwertangebot der Versicherung?

Hat der Gutachter den Restwert ordentlich auf dem regionalen Markt ermittelt, im Regelfall über drei konkrete Angebote, die er im Gutachten nennt, darfst du als privater Verkäufer zu diesem Betrag verkaufen. Auf ein eigenes Angebot der gegnerischen Versicherung brauchst du nach dem BGH nicht zu warten. Anders liegt es, wenn dir vor dem Verkauf bereits ein deutlich höheres, verbindliches Angebot vorliegt, das du einfach annehmen kannst, zum Beispiel mit Abholung gegen Barzahlung. Dann solltest du es berücksichtigen, sonst darf die Versicherung den höheren Betrag als Restwert abziehen. Solche Ausnahmen sind nach dem BGH eng; beweisen muss sie die Versicherung.

Verkaufst du für weniger als den Restwert im Gutachten, gehst du ein Risiko ein: Die gegnerische Versicherung kann einwenden, dass auf dem regionalen Markt mehr zu erzielen war. Beweisen muss sie das; gelingt es ihr, wird der höhere Betrag angerechnet, und du bekommst entsprechend weniger. Willst du trotzdem günstiger verkaufen, solltest du dich vorher mit der Versicherung abstimmen. Die Rechtsfrage dahinter, ob du das Auto trotz Versicherung selbst verkaufen darfst, behandelt ein eigener Ratgeber.

Frist und Herkunft des Angebots

Bis wann das Restwertangebot gilt, steht im Angebot selbst. Dort liest du außerdem nach:

  • ob der Aufkäufer an sein Angebot gebunden ist;
  • wie du es annimmst, zum Beispiel telefonisch;
  • ob Abholung und Bezahlung geregelt sind, etwa Abholung gegen Barzahlung;
  • wer das Auto abmeldet.

Ein Ratgeber erklärt, wie es weitergeht, wenn die Frist des Restwertangebots vorbei ist; was du nach dem Restwertangebot der Versicherung tun kannst, steht in einem zweiten.

Ein Teil dieser Angebote kommt über eine Restwertbörse zustande, einen Internet-Markt für Unfallautos, auf dem Aufkäufer Gebote abgeben. Wie eine Restwertbörse funktioniert und warum der BGH für Privatleute den regionalen Markt zum Maßstab macht, erklärt der Ratgeber dazu.

Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden verkaufen oder reparieren?

Das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert entscheidet, was die gegnerische Versicherung zahlt, wenn du reparieren lässt oder unrepariert verkaufst. Die ersten beiden Zeilen gelten für den Haftpflichtfall, also wenn ein anderer den Unfall verursacht hat; die letzte Zeile zeigt, was bei der Kasko nach den üblichen Bedingungen gilt.

Verhältnis laut Gutachten Wenn du reparieren lässt Wenn du unrepariert verkaufst Beispiel aus unseren Ankäufen
Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, höchstens 30 % darüber In der Regel ersetzt die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten, sofern die Reparatur vollständig und fachgerecht im Umfang des Gutachtens erfolgt und du das Auto anschließend weiter nutzt, im Regelfall mindestens sechs Monate in der Regel den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert VW Golf Sportsvan (103 %), Audi A6 Avant (112 %)
Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert gilt in aller Regel als wirtschaftlich unvernünftig; ersetzt wird der Wiederbeschaffungsaufwand in der Regel den Wiederbeschaffungsaufwand Dacia Lodgy (224 %)
Eigene Vollkasko, unabhängig vom Verhältnis (übliche Bedingungen, dein Vertrag geht vor) Reparatur mit Rechnung (vollständig, fachgerecht): bis zum Wiederbeschaffungswert; sonst höchstens Wiederbeschaffungswert minus Restwert; minus Selbstbeteiligung Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung bei keinem der drei Fälle ist bekannt, ob Haftpflicht oder Kasko reguliert hat

Reparieren trotz Totalschaden geht also in der Regel bis zur 130-%-Grenze, aber die Reihenfolge ist fest: erst vollständig im Umfang des Gutachtens reparieren, dann das Auto weiter nutzen, im Regelfall mindestens sechs Monate. Wer das reparierte Auto vor Ablauf dieser Zeit verkauft, bekommt meist nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt. Was du beim späteren Verkauf eines reparierten Totalschadens angeben musst, steht bei den häufigen Fragen. Unter welchen Bedingungen die Versicherung eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert zahlt, erklärt der Ratgeber zur 130-Prozent-Regel mit Beispielrechnung.

Verkaufst du unrepariert, brauchst du keine Werkstatt und keine sechs Monate, und die Versicherung rechnet nach der Tabelle ab. Zu den Zahlen kommt die Frage, wie lange du das Auto noch fahren willst; was der Verkauf bringt, sagt dir unser unverbindliches Angebot. Ein eigener Ratgeber klärt, ob du mit dem Totalschaden noch fahren darfst, solange du dich noch nicht entschieden hast.

Haftpflicht oder Kasko: was beim Verkauf anders ist

Beim Verkauf unterscheidet sich vor allem eines: Zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, darfst du verkaufen, bevor sie reguliert hat; zahlt deine eigene Kasko, holst du nach den üblichen Bedingungen vor dem Verkauf ihre Weisung ein. Bei der Kasko gilt dein Vertrag; die Angaben in der Tabelle folgen den Musterbedingungen.

Frage Unfallgegner haftet (seine Haftpflicht) Eigene Vollkasko (übliche Bedingungen, dein Vertrag geht vor)
Wer zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners deine Vollkasko
Verkauf vor der Zahlung grundsätzlich erlaubt; am besten lässt du vorher ein Gutachten machen, darauf stützt sich die Abrechnung erst die Weisung der Kasko einholen, soweit die Umstände das zulassen, und befolgen, soweit zumutbar
Gutachterkosten in der Regel der gegnerische Versicherer, soweit das Gutachten erforderlich war nur, wenn die Kasko den Gutachter veranlasst oder ihm zugestimmt hat
Was mit dem Auto passiert bleibt bei dir, der Restwert wird abgezogen bleibt bei dir, der Restwert wird angerechnet

Die Kasko kann Weisungen geben, etwa ein Aufkäufer-Angebot nennen. Hältst du dich nicht an ihre Weisung, kann die Kasko ihre Leistung je nach Verschulden kürzen. Deshalb gehört die Frage an die Kasko vor die Zusage an irgendeinen Käufer, auch vor die an uns.

Hast du den Unfall allein verursacht und keine Vollkasko, zahlt keine Kfz-Versicherung den Schaden an deinem eigenen Auto. Deine Haftpflicht zahlt nur die Schäden der anderen. Die Teilkasko zahlt nach den üblichen Bedingungen nur bei bestimmten Ereignissen wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel oder einem Zusammenstoß mit Wild wie Reh oder Wildschwein, nicht bei einem gewöhnlichen Unfall. Hat dagegen der andere den Unfall mitverursacht, kann seine Versicherung einen Teil zahlen müssen, je nachdem, wer den Unfall wie stark verursacht hat.

Was mit dem Restwert nach einem selbst verschuldeten Unfall passiert und wer den Kfz-Gutachter bezahlt, steht in zwei eigenen Ratgebern.

Auto mit Totalschaden privat verkaufen: Pflichten und Kaufvertrag

Privat verkaufen darfst du. Jeden Unfallschaden, von dem du weißt, musst du angeben, ungefragt und unabhängig davon, ob er repariert wurde. Als Bagatelle lässt der Bundesgerichtshof bei Pkw nur ganz geringe äußere Lackschäden durchgehen, Blechschäden nicht, und eine Euro-Grenze dafür nennt er nicht; im Zweifel gibst du den Schaden an.

Steht „gekauft wie gesehen“ im Vertrag, hilft dir das bei einem verschwiegenen Unfallschaden nicht, den du kanntest (§ 444 BGB). Anfechten kann der Käufer dann wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), und zwar bis zu einem Jahr ab dem Tag, an dem er die Täuschung entdeckt. Ein Unfallschaden über die Bagatelle hinaus ist rechtlich ein Mangel, auch nach fachgerechter Reparatur; steht im Kaufvertrag „unfallfrei“, muss das zutreffen, und ein pauschaler Gewährleistungsausschluss ändert daran in der Regel nichts.

Kennt der Käufer einen Mangel beim Vertragsschluss, hat er deswegen später keine Mängelrechte (§ 442 BGB). Am besten schreibst du deshalb den Unfallschaden, die Vorschäden aus dem Gutachten und die Feststellung des Gutachters in den Vertrag und legst das Gutachten dazu; welche Angaben dabei zählen, zeigt unser Ratgeber zur Offenbarungspflicht beim Unfallschaden. Das Gutachten des Golf Sportsvan aus unseren Ankäufen nennt außer dem Heckschaden vier Vorschäden, die nicht repariert waren, und einen reparierten Seitenschaden; wer so ein Auto privat verkauft, sollte alle fünf im Vertrag aufführen. Eine Kaufvertrag-Vorlage für den Privatverkauf zum Herunterladen gibt es bei uns kostenlos.

Die Offenbarungspflicht gilt gegenüber jedem Käufer, also auch gegenüber PKW Sofort Verkauf, und ein Gutachten mit Vorschäden zeigt uns, was am Auto war. Den Kaufvertrag musst du beim Verkauf an uns nicht selbst aufsetzen; er kommt von uns.

Wenn das Auto nach dem Totalschaden nicht mehr fährt

Wir kaufen es trotzdem an und holen es ab, und die Abholung kostet dich auch dann nichts. Zwei der drei Gutachten-Fälle auf dieser Seite waren solche Autos: Der Golf Sportsvan war nach dem Gutachten weder fahr- noch betriebsfähig, der Dacia Lodgy nicht fahrbereit. Im Februar 2026 haben wir außerdem einen Hyundai i30 N mit Erstzulassung 2019 und rund 41.000 km angekauft, ein Unfallauto mit Frontschaden links: Die Stoßstange war ab, Rad und Aufhängung auf dieser Seite beschädigt, fahren konnte er nicht. Auch ein schon abgemeldetes Auto kaufen wir an.

Ist das Auto schon abgemeldet, braucht der Käufer für die Wiederzulassung trotzdem Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung. Wie deine Kfz-Versicherung mit der Abmeldung umgeht, regelt dein Vertrag; am besten informierst du sie über den Verkauf.

Im Formular wählst du bei „Fahrbereit?“ Nein und gibst den Standort als Postleitzahl an; per WhatsApp schreibst du dazu, ob das Auto noch rollt und lenkbar ist, weil das die Abholung bestimmt. Wir kommen zu dem Standort, den du in der Anfrage angibst; das kann auch ein Abschleppdienst oder eine Werkstatt sein. Kannst du das Auto nicht selbst ausräumen, etwa weil du nach dem Unfall im Krankenhaus liegst, oder hast du etwas darin vergessen, schicken wir dir deine Sachen kostenlos nach. Ein abgelaufener TÜV steht dem Ankauf nicht im Weg; zur Hauptuntersuchung musst du das Auto vor dem Verkauf an uns nicht bringen.

Papiere, Abmeldung und Versicherung rund um den Verkauf

Nach dem Verkauf an uns bleiben vier Punkte:

  • die Abmeldung, die wir übernehmen;
  • die Mitteilung an die Zulassungsstelle;
  • die Anzeige bei deiner eigenen Kfz-Versicherung;
  • bei einem fremdverschuldeten Unfall eine Kopie des Kaufvertrags, die du der gegnerischen Versicherung schicken kannst.

Für die Abmeldung brauchen wir Teil I der Zulassungsbescheinigung und die beiden Kennzeichen; wer der Zulassungsbehörde diese Unterlagen vorlegt, gilt als vom Halter bevollmächtigt, und den Nachweis bekommst du kostenlos dazu. Daneben schreibt § 15 Abs. 5 FZV dem bisherigen Halter vor, den Verkauf eines angemeldeten Autos der Zulassungsstelle unverzüglich mitzuteilen: Kennzeichen, Name und vollständige Anschrift des Käufers sowie seine Bestätigung, die Zulassungsbescheinigung erhalten zu haben. Entbehrlich ist diese Mitteilung, wenn der Käufer bereits umgemeldet hat oder das Auto vorher abgemeldet war; unsere Abmeldung nach dem Kauf nennt die Vorschrift nicht als Ausnahme.

Mit dem Verkauf tritt der Käufer grundsätzlich in deinen Kfz-Versicherungsvertrag ein (§ 95 VVG); den Verkauf anzeigen müssen Verkäufer oder Käufer der Versicherung unverzüglich (§ 97 VVG). Der gegnerischen Versicherung schickst du am besten eine Kopie des Kaufvertrags: Bei einem fremdverschuldeten Unfall zählt bei der Abrechnung grundsätzlich der Preis, den du tatsächlich bekommen hast, und die Versicherung kann dazu Auskunft und Belege verlangen (§ 119 Abs. 3 VVG). Zahlt deine Kasko, musst du ihre Fragen zum Schaden wahrheitsgemäß beantworten und angeforderte Nachweise vorlegen; dazu kann auch der Kaufvertrag gehören.

Zum Abholtermin gehören Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung, sämtliche Schlüssel und, falls vorhanden, das Gutachten und das Restwertangebot. Am besten hältst du Teil II beim Verkauf bereit: Ohne ihn kann ein Käufer das Auto nicht auf sich ummelden.

Fehlt Teil I oder Teil II, gib uns bitte schon in der Anfrage Bescheid. Gemeinsam mit dir suchen wir einen Weg; dafür arbeiten wir mit Zulassungsdiensten zusammen, die dir als Halter helfen, Ersatzpapiere zu bekommen. Die Gebühren dafür trägst du.

Wer im Fahrzeugbrief steht, ist nicht automatisch Eigentümer. Ist das Auto geleast, ist in der Regel die Leasinggesellschaft Eigentümerin, und ein Verkauf geht nur mit ihrer Zustimmung; du solltest sie vorher ansprechen. Ist es finanziert, hat oft die Bank den Fahrzeugbrief; wie sie ihn freigibt, klärst du mit ihr vor dem Verkauf. Alles, was über den Totalschaden hinaus an Unterlagen nützlich ist, steht in der vollständigen Checkliste der Papiere.

Häufige Fragen zum Verkauf nach einem Totalschaden

Darf ich mein Auto nach einem Totalschaden verkaufen?

Ja. Hat ein anderer den Unfall verursacht, musst du mit dem Verkauf nicht warten, bis dessen Versicherung gezahlt hat; das Gutachten sollte aber vorher fertig sein, denn ein verkauftes Auto kann kein Gutachter mehr besichtigen. Zahlt deine eigene Kasko, fragst du sie vor dem Verkauf nach ihrer Weisung. Ein Leasingauto gehört in der Regel der Leasinggesellschaft; verkaufen kannst du es nur mit ihrer Zustimmung.

Muss ich mein Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden abgeben, und was passiert damit?

Nein. Hat ein anderer den Unfall verursacht, entscheidest du selbst, was mit deinem Auto passiert: behalten, reparieren oder verkaufen. Eine bestimmte Art der Verwertung kann dir die gegnerische Versicherung grundsätzlich nicht vorschreiben. Zahlt deine Vollkasko, bleibt das Auto nach den üblichen Bedingungen ebenfalls bei dir, der Restwert wird angerechnet, und vor einem Verkauf holst du ihre Weisung ein; ein geleastes Auto gehört in der Regel der Leasinggesellschaft.

Die Versicherung will mein Auto verkaufen – muss ich mitmachen?

Hat ein anderer den Unfall verursacht: nein, verkaufen darfst du selbst, und an wen, entscheidest du. Die gegnerische Versicherung kann dir aber ein Restwertangebot eines Aufkäufers schicken. Liegt dir vor deinem Verkauf schon ein deutlich höheres Angebot vor, gelten die Regeln im Abschnitt Wer bekommt den Restwert. Zahlt deine Kasko, holst du vor dem Verkauf ihre Weisung ein; befolgen musst du sie, soweit das für dich zumutbar ist.

Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen und das Auto trotzdem verkaufen?

Bei einem fremdverschuldeten Unfall ja: § 249 Abs. 2 BGB erlaubt dir, statt der Reparatur den Geldbetrag zu verlangen; Mehrwertsteuer ist darin nur enthalten, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Gibst du das Auto unrepariert ab, begrenzt sich der Anspruch gegen die gegnerische Versicherung in der Regel auf den Wiederbeschaffungsaufwand, weil du den Restwert über den Verkauf schon bekommst.

Wie verkaufe ich ein Auto mit repariertem Totalschaden?

Mit offenen Karten: Hast du das Auto nach dem Totalschaden reparieren lassen, musst du den Unfallschaden beim Verkauf trotzdem angeben, auch ohne Nachfrage; warum ein repariertes Auto ein Unfallwagen bleibt, erklärt unser Ratgeber dazu. Du beschreibst ihn vollständig und ehrlich, nicht kleiner, als er war; fragt der Käufer, ob es ein Totalschaden war, sagst du die Wahrheit. Am sichersten zeigst du das Gutachten und schreibst den Schaden in den Kaufvertrag, auch, dass das Gutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat. Auch ein repariertes Auto mit früherem Totalschaden kaufen wir an; du kannst es uns mit Fotos anbieten, ein Gutachten ist dabei freiwillig.

Was macht ihr mit meinem Restwertangebot?

Wir lesen es zusammen mit deinen Fotos und, falls vorhanden, dem Gutachten und schauen, ob mehr drin ist als das Restwertangebot. Unser Angebot dazu ist unverbindlich; ob du es annimmst, weiter vergleichst oder ablehnst, entscheidest du. Auf die Frist, die im Restwertangebot steht, achtest du selbst; was gilt, wenn es dir schon vor deinem Verkauf vorliegt, steht im Abschnitt Wer bekommt den Restwert.

Anfrage senden WhatsApp