Nach einem Totalschaden taucht plötzlich ein Wort auf, das vorher niemand erklärt hat: die Restwertbörse. Aus ihr zieht die gegnerische Versicherung gerne ein auffällig hohes Gebot für dein Wrack – und genau dieses Gebot kostet dich am Ende Geld. In diesem Ratgeber erklären wir dir verständlich, was eine Restwertbörse wie CARTV, AUTOonline, WinValue oder WOM eigentlich ist, wie so ein Gebot entsteht, warum die Versicherung es gegen dich verwendet – und warum der Bundesgerichtshof dir mit dem „regionalen Markt“ den Rücken stärkt.
01Was ist eine Restwertbörse überhaupt?
Eine Restwertbörse ist eine Online-Verkaufsplattform für verunfallte und beschädigte Fahrzeuge. Auf ihr geben spezialisierte Restwertaufkäufer und Händler Gebote für ein Wrack ab – meist anonym und häufig überregional tätig. Der Ablauf ist im Kern immer gleich:
- Einstellen. Dein Fahrzeug wird – typischerweise vom Sachverständigen – in die Restwertbörse eingestellt. Das Inserat ist in der Regel anonymisiert: Die Aufkäufer sehen Fahrzeugdaten, Schäden und Fotos, aber nicht, wer du bist und wo du genau wohnst.
- Bietfrist. Es läuft eine Bietfrist. In dieser Zeit geben die angeschlossenen Aufkäufer ihre Gebote ab.
- Höchstgebote abrufen. Nach Ablauf der Frist werden die Höchstgebote abgerufen. Das höchste davon ist dann „der Restwert aus der Börse“.
Genau dieses Höchstgebot ist der Knackpunkt. Es entsteht nicht auf deinem örtlichen Markt, sondern in einem bundesweiten – teils internationalen – Sondermarkt von professionellen Aufkäufern. Und das macht es rechtlich zu etwas anderem als den Angeboten, die du selbst in deiner Region bekommen würdest.
02Die wichtigsten Restwertbörsen: CARTV, AUTOonline, WinValue, WOM
In Deutschland tummeln sich einige Plattformen, die in der Branche immer wieder genannt werden. Die bekanntesten Restwertbörsen sind:
- CARTV
- AUTOonline
- WinValue
- WOM
Teilweise wird zusätzlich car.casion genannt. Welche davon „die größte“ oder „die beste“ ist, lässt sich nicht objektiv und neutral sagen – das ist eher Marketing als Fakt. Wichtiger als der Name ist, wie diese Börsen angebunden sind: Sie hängen in der Regel direkt an der Gutachten- und Sachverständigen-Software. Der Gutachter kann ein Fahrzeug also mit wenigen Klicks in eine oder mehrere Börsen einstellen und nach Fristablauf die Gebote abrufen. Schnell, automatisiert – und genau deshalb so beliebt bei denen, die ein möglichst hohes Restwertgebot suchen.
03Wie entsteht ein Restwertbörsen-Gebot?
Damit du verstehst, warum ein Börsen-Restwert so anders ausfallen kann als ein Angebot bei dir vor Ort, lohnt sich ein Blick auf die Logik dahinter:
- Anonyme, überregionale Bieter. Die Aufkäufer wissen nicht, wer du bist. Sie kalkulieren rein über Fahrzeugdaten und Fotos – und oft mit Geschäftsmodellen wie Weiterverkauf, Teileverwertung oder Export, die für dich als Privatperson gar nicht greifbar sind.
- Professioneller Sondermarkt. Ein bundesweiter Aufkäufer, der Hunderte Wracks im Jahr durchschleust, kalkuliert anders als ein Händler bei dir um die Ecke. Was er bietet, ist nicht automatisch das, was du realistisch erzielen kannst.
- Höchstgebot ≠ realer Erlös. Am Ende zählt in der Börse nur das höchste Gebot. Ob du dieses Geld in der Praxis – mit Abholung, Bezahlung und Abwicklung – tatsächlich gesehen hättest, steht auf einem anderen Blatt.
Es ist deshalb in der Praxis nicht auszuschließen, dass unter den Bietern auch unseriöse Händler und Aufkäufer sind und dass ein Börsen-Gebot für dich regional gar nicht realisierbar ist. Das ist allerdings eine Einordnung aus Sicht von Geschädigten und ihren Anwälten – und im Einzelfall durchaus strittig. Pauschal „überhöht“ ist nicht jedes Gebot. Wichtig ist nur: Du musst dich nicht blind darauf verlassen.
04Warum die Versicherung die Restwertbörse gegen dich einsetzt
Jetzt zum Kern. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung nicht die Reparatur, sondern die Differenz: Wiederbeschaffungswert (WBW) − Restwert = deine Auszahlung.

Je höher der angerechnete Restwert, desto weniger Geld bekommst du.
Genau hier kommt die Restwertbörse ins Spiel. Sie dient in erster Linie dazu, den Schadensaufwand des regulierungspflichtigen Versicherers zu minimieren – nicht deinem Interesse. Findet die Versicherung über eine Börse ein höheres Restwertgebot als das in deinem Gutachten, setzt sie dieses gegen dich ein, um deine Entschädigung zu drücken. In der Praxis wird teils sogar versucht, dich dazu zu drängen, „doch mal in die Börse zu schauen“ oder einen von der Versicherung benannten Aufkäufer zu nehmen – damit ein höherer Wert angerechnet werden kann.
Verkürzt: Das hohe Börsen-Gebot ist kein Geschenk an dich. Es ist ein Werkzeug, das die Auszahlung an dich kleinrechnet.
05Der entscheidende Punkt: der regionale Markt schlägt die Restwertbörse
Hier hat der Bundesgerichtshof Geschädigten klar den Rücken gestärkt. Maßgeblich für die Restwertanrechnung ist der allgemeine, dir zugängliche regionale Markt – also dort, wo du wohnst – und nicht ein überregionaler Internet-Sondermarkt für Restwertaufkäufer.
Du erfüllst das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) bereits, wenn du dein Fahrzeug zu dem Restwert verkaufst, den dein selbst beauftragter Sachverständiger für den regionalen Markt ermittelt hat. Ein ordentliches Gutachten weist dafür in der Regel mehrere konkrete Angebote regionaler Aufkäufer aus. Über dieses eigene Gutachten hinaus musst du keine eigene überregionale Marktforschung betreiben – ein objektives Sachverständigengutachten mit Angaben zum regionalen Markt genügt in der Regel.
Drei BGH-Entscheidungen sind dafür der rote Faden:
06.03.2007 Du bist nicht verpflichtet, einen Internet-Sondermarkt für Restwertaufkäufer zu nutzen. Anzurechnen ist der Restwert, den dein Gutachten für den regionalen Markt ermittelt hat.
27.09.2016 Du darfst dein Fahrzeug sofort zum gutachterlichen regionalen Restwert verkaufen – ohne auf ein höheres Restwertangebot der Versicherung zu warten.
25.06.2019 Für gewerbliche Geschädigte, die selbst mit Gebrauchtwagen handeln, gelten strengere Maßstäbe: Für sie ist der Internet-Restwertmarkt zumutbar.
BGH, 06.03.2007 – VI ZR 120/06: Du bist „Herr des Restitutionsgeschehens“
Der BGH stellte klar: Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen. Du bleibst „Herr des Restitutionsgeschehens“. Anzurechnen ist der Restwert, den dein Gutachten für den regionalen Markt ermittelt hat – nicht ein höheres Börsen-Gebot.
BGH, 27.09.2016 – VI ZR 673/15: Du darfst sofort verkaufen
Dieses Grundsatzurteil ist besonders anschaulich. Der BGH entschied: Du darfst dein Fahrzeug sofort zum gutachterlich ermittelten regionalen Restwert verkaufen. Du musst nicht auf ein höheres Restwertangebot der Versicherung warten und ihr auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Im konkreten Fall lag der vom Sachverständigen ermittelte Restwert bei 10.750 Euro, verkauft wurde für 11.000 Euro. Erst zwei Tage später legte die Versicherung ein Händlerangebot über 20.090 Euro vor – von einem nicht ortsansässigen Aufkäufer. Dieses fast doppelt so hohe Gebot musste sich der Geschädigte nicht anrechnen lassen.
06Die enge Ausnahme – und für wen andere Regeln gelten
Damit du kein falsches Bild bekommst: Es gibt eine enge Ausnahme. Du musst ein höheres Restwertangebot doch berücksichtigen, wenn die Versicherung dir rechtzeitig, also vor dem Verkauf, eine konkret günstigere, ohne Weiteres wahrnehmbare und zumutbare Verwertungsmöglichkeit nachweist. Liegt dir ein solches konkretes, zumutbares Höherangebot vor dem Verkauf vor, kann es relevant werden. Geht es dir dagegen erst nach dem Verkauf zu – wie im Fall VI ZR 673/15 – ist eine nachträgliche Kürzung in der Regel unzulässig.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung Privat ↔ Gewerbe:
- Privatgeschädigte genießen den oben beschriebenen Schutz: regionaler Markt, kein Zwang zur Börse.
- Gewerbliche Geschädigte, die selbst (auch) mit An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen befasst sind – etwa Autohäuser, Händler, teils auch Leasinggesellschaften oder Herstellerbanken – werden strenger behandelt. Für sie ist die Nutzung des Internet-Restwertmarkts und die Berücksichtigung der dort erzielbaren Gebote zumutbar und geboten (BGH, 25.06.2019 – VI ZR 358/18). Wer beruflich mit Gebrauchtwagen handelt, kann sich also nicht auf „kenne ich nicht“ berufen.
Wenn du als Privatperson nach einem unverschuldeten Unfall abrechnest, gilt für dich aber die geschädigtenfreundliche Linie.
07Was das konkret für dich bedeutet
Aus all dem ergibt sich ein klarer Fahrplan, mit dem du die Restwertbörse nicht gegen dich arbeiten lässt:
- Eigenen Gutachter wählen. Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten (§ 249 BGB). Du musst nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren – und nur ein eigenes Gutachten weist den regionalen Restwert sauber aus.
- Auf den regionalen Restwert verlassen. Der Wert aus deinem Gutachten ist deine Verteidigungslinie gegen jedes Börsen-Gebot.
- Nicht von Börsen-Geboten drängen lassen. Ein höheres, überregionales Angebot der Versicherung musst du in der Regel nicht abwarten und nicht annehmen.
- Timing beachten. Verkaufst du auf Basis deines Gutachtens, bevor dir ein konkretes Höherangebot zugeht, bist du auf der sicheren Seite. Liegt vor dem Verkauf ein konkretes, zumutbares Angebot vor, schau im Zweifel mit fachkundiger Hilfe drauf.
- Gutachten prüfen lassen. Manchmal ist nicht das Börsen-Gebot zu hoch, sondern dein eigener Restwert ungünstig angesetzt – auch das lässt sich prüfen.
08Häufige Fehler rund um die Restwertbörse
- Das hohe Restwertangebot der Versicherung für „den echten Wert“ halten und ungeprüft akzeptieren.
- Sich von der Versicherung in eine Restwertbörse oder zu einem benannten Aufkäufer drängen lassen.
- Auf ein angekündigtes „besseres Angebot“ warten, statt zum regionalen Gutachten-Restwert zu verkaufen.
- Verkaufen, bevor überhaupt ein eigenes Gutachten vorliegt.
- Als gewerblicher Halter annehmen, die gleichen Regeln wie für Privatleute zu genießen.
09Wo wir ins Spiel kommen
Wir kennen die Restwertbörsen von innen – wir wissen, wie ein Börsen-Restwert entsteht und warum er selten dein bester Erlös ist. Deshalb machen wir zwei Dinge, die reine Ankaufportale nicht bieten:
Recht und Geld aus einer Hand
Die korrekte Einordnung und ein konkretes, faires Angebot für dein Unfallauto – transparent und ohne Vermittlungsprovision.
- Wir prüfen dein Gutachten kostenlos – ob Restwert und Wiederbeschaffungswert fair angesetzt sind und ob ein Börsen-Gebot der Versicherung überhaupt zählen darf.
- Wir überbieten dein vorliegendes Restwertangebot, wo es seriös möglich ist.
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