Du bist selbst schuld am Unfall, das Auto ist hin – und jetzt steht im Raum, was eigentlich mit dem Restwert passiert. Genau hier ist der selbstverschuldete Unfall ein Sonderfall: Es zahlt nicht die Haftpflicht eines Gegners, sondern deine eigene Vollkasko. Und die rechnet nach anderen Regeln ab als der klassische Haftpflichtschaden. Trotzdem gilt eine Sache, die viele nicht wissen: Dein beschädigtes Fahrzeug gehört weiter dir – du darfst es behalten und selbst verkaufen. Dieser Ratgeber erklärt dir verständlich, wie sich beim selbstverschuldeten Unfall der Restwert auf deine Auszahlung auswirkt, warum die berühmte 130-Prozent-Regel hier nicht greift, was Selbstbeteiligung und Rückstufung mit dir machen – und wie du beim Verkauf deines Wracks trotzdem das Beste herausholst.

⚑ Kurz vorab, ehrlich Das hier ist eine allgemeine Aufklärung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Was deine Vollkasko genau leistet, steht in deinen Versicherungsbedingungen – die unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Konkrete Selbstbeteiligung, Rückstufung und Fristen sind tarifabhängig. Bei strittigen Beträgen lohnt der Blick eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

01Selbst schuld – wer zahlt dann überhaupt?

Beim selbstverschuldeten Unfall springt für den Schaden an deinem eigenen Auto nur eine Versicherung ein: deine Vollkasko. Eine reine Kfz-Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden, die du anderen zufügst – nicht den Schaden an deinem eigenen Fahrzeug. Wer also nur haftpflichtversichert ist und einen Totalschaden selbst verursacht, geht beim eigenen Wagen leer aus. Nur mit einer Vollkasko bekommst du in dieser Lage überhaupt eine Auszahlung.

Diese Vollkasko-Logik ist der entscheidende Unterschied zum unverschuldeten Unfall, bei dem die gegnerische Haftpflicht reguliert. Den grundsätzlichen Vergleich beider Welten findest du in unserem Ratgeber Totalschaden: Vollkasko oder Haftpflicht? – hier geht es speziell um den Fall, dass du den Unfall verursacht hast und der Restwert ins Spiel kommt.

02Die Formel beim selbstverschuldeten Unfall: WBW − Restwert − Selbstbeteiligung

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, zahlt deine Vollkasko nicht die Reparatur, sondern den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand. Die Rechnung sieht so aus:

Infografik: Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt deine Auszahlung beim Totalschaden
Die Grundformel beim Totalschaden – in der Vollkasko wird zusätzlich deine Selbstbeteiligung abgezogen.
  • Der Wiederbeschaffungswert ist das Geld, das du brauchst, um ein gleichwertiges Auto wie deins vor dem Unfall zu kaufen.
  • Der Restwert ist der Marktwert deines beschädigten, unreparierten Fahrzeugs – also das, was das Wrack jetzt noch wert ist.
  • Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil, den du laut Vertrag selbst trägst.
Vollkasko-Abrechnung beim Totalschaden — vereinfachtes Rechenbeispiel
Wiederbeschaffungswert8.300 €
Restwert2.100 €
Selbstbeteiligung300 €
=
Deine Auszahlung5.900 €
Genau dieses Schema verwenden Vollkasko-Versicherer beim selbstverschuldeten Totalschaden.

Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger zahlt dir die Versicherung.

Daraus folgt dieselbe unbequeme Logik wie im Haftpflichtfall, nur mit einem zusätzlichen Abzug. Damit ist dieser Wert auch beim selbstverschuldeten Unfall die zentrale Stellschraube für dein Geld – und genau deshalb lohnt es sich, ihn nicht ungeprüft hinzunehmen.

Wann liegt überhaupt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs übersteigen. Reparieren wäre dann teurer, als ein gleichwertiges Auto zu kaufen – also rechnet die Versicherung über den Wiederbeschaffungsaufwand ab statt über die Reparatur. Was genau einen wirtschaftlichen Totalschaden ausmacht und wie er sich vom technischen Totalschaden unterscheidet, erklärt unser Grundlagen-Ratgeber zum wirtschaftlichen Totalschaden ausführlich.

03Achtung: Die 130-Prozent-Regel gilt in der Kasko NICHT

Das ist der Punkt, an dem die meisten danebenliegen. Im Haftpflichtfall – also wenn ein anderer schuld ist – darfst du dein Auto unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen und behalten, statt nur die Differenz ausgezahlt zu bekommen. Das ist die berühmte 130-Prozent-Regel.

In der Vollkasko gibt es diese Möglichkeit so nicht. Die 130-Prozent-Regel ist eine Konstruktion des Schadensersatzrechts und gilt nur, wenn der Unfallgegner haftet. Beim selbstverschuldeten Unfall, den deine eigene Kasko reguliert, bekommst du diesen 30-Prozent-Aufschlag nicht.

Was die Kasko stattdessen anbietet: Du kannst dein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden auf Kosten des Versicherers reparieren lassen – aber nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, nicht einen Cent darüber. Und das in der Regel nur, wenn du die Reparatur tatsächlich durchführst und per Rechnung nachweist. Es gibt also keine fiktive 130-Prozent-Abrechnung wie in der Haftpflicht, sondern eine harte Obergrenze: der Wiederbeschaffungswert.

Kurz gesagt: Liegt deine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, hilft dir die Kasko nicht über die 130-Prozent-Brücke. Dann bleibt es bei WBW − Restwert − Selbstbeteiligung. Wie die 130-Prozent-Regel im Haftpflichtfall dagegen funktioniert, liest du in unserem Ratgeber zur 130-Prozent-Regel.

04Selbstbeteiligung: Was die Vollkasko zusätzlich abzieht

In der Vollkasko trägst du immer einen vertraglich vereinbarten Eigenanteil – die Selbstbeteiligung. Sie wird zusätzlich zum Restwert von deiner Auszahlung abgezogen. Üblich sind in der Vollkasko 150 € oder 300 €, manche Verträge sehen auch höhere Beträge vor. Wie hoch deine Selbstbeteiligung konkret ist, steht in deinem Vertrag – verlass dich hier nicht auf Faustwerte, sondern schau in deine Police.

Wichtig zu verstehen: Die Selbstbeteiligung ist beim selbstverschuldeten Unfall der Preis dafür, dass deine eigene Versicherung überhaupt einspringt. Im unverschuldeten Haftpflichtfall gibt es sie nicht, weil dort die Gegenseite haftet – ein weiterer Grund, warum der selbstverschuldete Unfall in der Summe oft teurer für dich ausfällt.

05Rückstufung: Der Schaden hinter dem Schaden

Neben Restwert und Selbstbeteiligung kommt beim selbstverschuldeten Unfall ein dritter Kostenfaktor dazu, den viele unterschätzen: die Rückstufung. Nimmst du deine Vollkasko für einen selbst verschuldeten Schaden in Anspruch, verlierst du in der Regel Schadenfreiheitsrabatt und rutschst in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Das verteuert deine Beiträge – und zwar über mehrere Jahre, bis du dich wieder hochgearbeitet hast.

Besonders bitter: Für die Rückstufung ist die Schadenhöhe egal. Ein kleiner und ein großer Schaden führen in der Regel zur gleichen Rückstufung. Wer also einen vergleichsweise kleinen selbstverschuldeten Schaden über die Kasko meldet, zahlt dafür unter Umständen jahrelang drauf.

Deshalb kann es sich bei kleineren selbstverschuldeten Schäden lohnen, den Schaden lieber selbst zu zahlen und die Versicherung gar nicht erst zu belasten – um die Rückstufung und die damit verbundenen höheren Beiträge zu vermeiden. Viele Versicherer ermöglichen sogar, einen bereits gemeldeten Schaden innerhalb einer bestimmten Frist „zurückzukaufen“, also nachträglich selbst zu übernehmen, um die Hochstufung abzuwenden. Ob und bis wann das geht und ab welcher Schadenhöhe sich das rechnet, hängt aber stark von deinem konkreten Tarif ab – das solltest du im Einzelfall mit deiner Versicherung durchrechnen.

Bei einem echten Totalschaden mit fünfstelligem Schaden stellt sich diese Frage meist nicht mehr, da führt am Kasko-Einsatz selten ein Weg vorbei. Bei kleineren Blechschäden dagegen lohnt der Rechenstift.

06Du darfst dein Wrack trotzdem verkaufen

Jetzt zur guten Nachricht, die in der ganzen Versicherungslogik oft untergeht: Auch beim selbstverschuldeten Unfall gehört das beschädigte Fahrzeug weiter dir. Nach der Auszahlung bleibst du Eigentümer deines Autos. Die Vollkasko wird nicht automatisch Eigentümerin deines Wracks, und eine Pflicht, das Fahrzeug an den Versicherer abzugeben, besteht in der Kasko grundsätzlich nicht.

Das heißt konkret: Du darfst dein beschädigtes Auto behalten und selbst verkaufen – zum Beispiel an einen Händler oder einen Verwerter. Der Restwert wird ohnehin von deiner Auszahlung abgezogen, also ist es nur konsequent, dass du diesen Betrag auch tatsächlich realisierst, indem du das Fahrzeug verkaufst. Ist dein Auto trotz Schaden noch verkehrstauglich, kannst du es alternativ sogar weiterfahren, statt es zu verkaufen.

Genau hier liegt dein Hebel: Der Wert, der von deiner Auszahlung abgezogen wird, sollte realistisch und korrekt angesetzt sein – nicht zu hoch. Denn jeder Euro, den die Versicherung hier zu hoch ansetzt, ist ein Euro weniger Auszahlung für dich. Wie und an wen du dein Unfallauto am besten verkaufst, zeigt dir unser Ratgeber Darf ich mein Unfallauto selbst verkaufen?

Der Restwert in der Kasko: der regionale Markt zählt

Es gibt einen wichtigen rechtlichen Punkt zu deinen Gunsten: In der Kasko wird der Restwert grundsätzlich nach dem regionalen Markt an deinem Wohnort bestimmt. Der Bundesgerichtshof hat das bestätigt:

⚖ Bundesgerichtshof — was der BGH klargestellt hat
IV ZR 105/20
14.04.2021
Für den Restwert in der Kaskoversicherung ist der regionale Markt für den Aufkauf solcher Fahrzeuge am Sitz des Versicherten maßgeblich – nicht das höchste überregionale Angebot.
Im Klartext: Du musst dich in der Regel nicht auf besonders hohe überregionale Restwertangebote verweisen lassen, etwa aus bundesweiten Online-Restwertbörsen. Denn ein höherer Börsenwert würde deine Auszahlung drücken – und für die Bewertung in der Kasko kommt es eben auf deinen regionalen Markt an, nicht auf das höchste Gebot irgendwo im Land.

Ob ein tatsächlich höherer Verkaufserlös, den du auf eigene Faust erzielst, am Ende angerechnet wird, ist allerdings nicht in jedem Fall eindeutig und hängt von deinen Versicherungsbedingungen und der konkreten Konstellation ab. Wir versprechen dir hier bewusst kein pauschales „Du behältst jeden Mehrerlös“ – wer beim Wrackverkauf deutlich mehr erzielt, als der Gutachter angesetzt hat, sollte das im Einzelfall rechtlich prüfen lassen. Sicher ist: Verkaufst du regional zum oder leicht über dem angesetzten Restwert, bist du auf der unkritischen Seite.

07Was die Kasko nicht zahlt

Anders als bei einem Haftpflichtschaden des Gegners ist die Leistung deiner Kasko in der Regel auf den reinen Unfall- bzw. Sachschaden begrenzt. Das heißt: Beim selbstverschuldeten Unfall gibt es typischerweise keinen Nutzungsausfall und keine Mietwagen- oder Gutachterkosten als Pflichtleistung – ein Mietwagen wird nur erstattet, wenn das ausdrücklich in deinem Vertrag vereinbart ist. Diese Zusatzleistungen, die beim unverschuldeten Unfall die Gegenseite trägt, fallen beim Selbstverschulden in der Regel weg. Der genaue Umfang etwaiger Zusatzbausteine ist tarifabhängig – ein Blick in deine Bedingungen lohnt sich auch hier.

08Streit über den Restwert? Das Sachverständigenverfahren

Was, wenn du und deine Versicherung euch über die Zahlen nicht einig seid – etwa über die Höhe des Schadens, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert oder den Umfang der nötigen Reparaturarbeiten? Anders als im Haftpflichtfall, wo du einen eigenen Gutachter frei wählen kannst, sehen die Kasko-Bedingungen für solche Streitfälle in der Regel ein Sachverständigenverfahren vor.

So läuft es typischerweise ab: Beide Seiten – du und der Versicherer – benennen jeweils einen Kfz-Sachverständigen. Können sich die beiden nicht einigen, entscheidet ein vorab bestimmter Obmann über die strittigen Punkte. Die Kosten dieses Verfahrens werden nach Obsiegen und Unterliegen verteilt. Dieser sogenannte Sachverständigenausschuss ist das vertragliche Werkzeug der Kasko, um über Schadenhöhe und Restwert zu entscheiden, wenn ihr euch sonst nicht einigt. Die genauen Regeln stehen in deinen Versicherungsbedingungen.

09So holst du beim selbstverschuldeten Unfall das Maximum heraus

  1. Vollkasko prüfen. Stell zuerst sicher, dass du überhaupt vollkaskoversichert bist – nur dann gibt es für den selbstverschuldeten Schaden am eigenen Auto Geld.
  2. Restwert hinterfragen. Ein zu hoch angesetzter Wert deines Wracks schmälert deine Auszahlung direkt. In der Kasko zählt der regionale Markt an deinem Wohnort – nicht das höchste überregionale Börsengebot.
  3. Rückstufung gegenrechnen. Vor allem bei kleineren Schäden: Vergleiche die Auszahlung mit den höheren Beiträgen durch die Rückstufung. Manchmal ist Selbstzahlen günstiger.
  4. Wrack nicht verschenken. Das Fahrzeug gehört dir. Hol für dein beschädigtes Auto echte Angebote ein, statt es unter Wert abzugeben.
  5. Bei Streit das Verfahren kennen. Bist du mit den Zahlen der Versicherung nicht einverstanden, ist in der Kasko das Sachverständigenverfahren der vorgesehene Weg.

10Wo wir ins Spiel kommen

Egal, ob du selbst schuld am Unfall bist oder nicht – der Wert deines Wracks ist die Zahl, an der dein Geld hängt. Genau hier setzen wir an, und zwar mit zwei Dingen, die reine Ankaufportale nicht bieten:

Recht und Geld aus einer Hand

Die korrekte Einordnung und ein echter Erlös für dein beschädigtes Fahrzeug – auch dann, wenn deine eigene Vollkasko reguliert.

  • Wir prüfen dein Gutachten kostenlos – ob Restwert und Wiederbeschaffungswert fair angesetzt sind.
  • Wir machen dir ein konkretes, faires Angebot für dein Unfallauto – transparent und ohne Vermittlungsprovision.

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