Export-Ankauf bundesweit · Sitz in Gelsenkirchen
Auto für den Export verkaufen – Autoankauf mit kostenloser Abholung
Dein Auto für den Export verkaufen geht ohne Reparatur und ohne Inserat: Fotos und ein paar Angaben genügen für ein unverbindliches Angebot in wenigen Stunden. Wir kaufen für den Export und melden das Auto danach für dich ab. PKW Sofort Verkauf, Autoankauf für den Export mit Sitz in Gelsenkirchen, holt es kostenlos und bundesweit ab, fahrbereit oder nicht: Abholung ca. 3–4 Werktage, je nach Entfernung, manchmal am selben Tag.
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- 10+Jahre Erfahrung
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Stand: 15.10.2026
Welche Autos wir für den Export ankaufen
Unfallautos, auch mit Totalschaden, und nicht mehr fahrbereite Autos kaufen wir für den Export an, und wir prüfen jedes Baujahr. Bei Motorschaden, abgelaufenem TÜV oder hoher Laufleistung fragst du genauso an: Du schickst Fotos, schreibst dazu, was du über den Zustand weißt, und bekommst ein Angebot für genau dieses Auto.
Auch ein Auto mit mehreren Mängeln zugleich, etwa Rost, verschlissene Bremsen und eine Warnleuchte, bietest du so an; du nennst, was du kennst, eine Vorauswahl musst du nicht treffen. Verkauft eine Firma einen Wagen aus ihrem Bestand, läuft die Anfrage genauso; dann gehört in die Anfrage, dass es ein Firmenfahrzeug ist. Auch Transporter, Busse, Lkw, Motorräder und Roller kannst du uns anbieten. Nenn uns bitte auch, was zum Auto dazugehört, etwa ein zweiter Satz Räder, eine Anhängerkupplung oder ein Dachträger; solche Teile gehören in die Anfrage, damit sie im Angebot berücksichtigt sind.
| Zustand | Das gibst du bei der Anfrage an | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Unfallschaden | Fotos vom Schaden aus mehreren Richtungen, ob das Auto noch rollt, und das Gutachten, falls es eines gibt | unsere Seite zum Ankauf von Unfallautos |
| Wirtschaftlicher Totalschaden laut Gutachten | die Gutachten-Seiten mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert | unsere Seite zum Verkauf nach einem Totalschaden |
| Fährt nicht mehr | warum es nicht fährt, ob es rollt und lenkbar ist, und wo es steht | Schritt 4 im Ablauf |
| Motorschaden | was passiert ist (Geräusch, Warnleuchte, Diagnose einer Werkstatt, falls vorhanden) und ob der Motor noch anspringt | – |
| Ohne gültigen TÜV | seit wann die Hauptuntersuchung abgelaufen ist und welche Mängel bekannt sind | – |
| Älteres Auto mit hoher Laufleistung | Erstzulassung, ungefähre Laufleistung, bekannte Mängel, letzte Reparaturen | Abschnitt altes Auto für den Export verkaufen |
| Beschädigt ohne Unfall (Dellen, Rost, Verschleiß) | Fotos der betroffenen Stellen und ob das Auto fährt | – |
Was bei Leasing, einem laufenden Kredit oder einem fehlenden Fahrzeugbrief gilt, steht im Abschnitt zu den Unterlagen. Eine Reparatur, eine neue Plakette oder eine Aufbereitung vor dem Verkauf brauchst du für das Angebot nicht; bewertet wird das Auto so, wie deine Fotos und Angaben es zeigen.
Was heißt „Export“ beim Autoverkauf?
„Export“ heißt beim Autoverkauf: Du verkaufst dein Auto in Deutschland, und es wird danach im Ausland genutzt oder weiterverkauft. Am Verkauf selbst ändert das für dich wenig: Es bleibt bei Kaufvertrag, Bezahlung, Übergabe und Abmeldung.
Das Wort begegnet dir in zwei Rollen. Ankäufer schreiben es in ihr Angebot, weil es sagt, wofür sie kaufen; in Inseraten steht es als Zusatz „nur an Händler oder Export“. Bei uns verkaufst du an eine Firma mit Sitz in Gelsenkirchen; für deine Meldung an die Zulassungsstelle brauchst du deshalb keine Anschrift im Ausland.
Mit „Export-Auto“ ist kein eigener Fahrzeugtyp gemeint und kein bestimmter Zustand; das Wort sagt nur, wohin das Auto nach dem Verkauf geht. Was ein einzelnes Auto ausmacht, zeigen Papiere, Fotos und deine Beschreibung.
Warum verkaufen manche Händler „nur an Export“ oder „nur an Händler“?
Rechtlich macht es einen Unterschied, an wen ein Händler verkauft. Verkauft ein Händler an eine Privatperson, kann er die Mängelhaftung nicht vorab ausschließen; bei Gebrauchtwagen darf er die Frist dafür nur unter strengen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzen (§ 476 BGB). Verkauft er an einen anderen Händler, gelten diese Verbraucherregeln nicht (§ 474 BGB). Welche Gründe ein Anbieter im Einzelfall für „nur an Händler“ oder „nur Export“ hat, steht damit nicht fest.
Der Zusatz selbst sagt nur, an wen der Anbieter verkaufen will: an Händler oder an Käufer für den Export.
So verkaufst du dein Auto für den Export: fünf Schritte
Beim Verkauf an PKW Sofort Verkauf sind es fünf Schritte, und der erste ist eine Nachricht mit Fotos.
- Nachricht mit Fotos. Per WhatsApp schickst du Fotos von außen rundherum, vom Innenraum und von jedem Schaden und, wenn du eine hast, deine Preisvorstellung; Marke, Modell, Erstzulassung, ungefähre Laufleistung, ob das Auto fährt und wo es steht, kannst du auch über das Formular oder am Telefon durchgeben.
- Angebot prüfen. Das unverbindliche Angebot in wenigen Stunden richtet sich nach dem, was Fotos und Angaben zeigen; eine Absage kostet dich nichts.
- Vertrag vorab. Noch vor dem Abholtag liegt dir der Kaufvertrag vor; was darin unklar ist, fragst du vorher nach.
- Termin vor Ort. Abholung ca. 3–4 Werktage, je nach Entfernung, manchmal am selben Tag: Wir kommen zu der Adresse, die du in der Anfrage nennst, laden das Auto auch dann auf, wenn es nicht mehr fährt, und berechnen dafür nichts. Die Adresse kann auch die eines Abschleppdienstes oder einer Werkstatt sein.
- Geld, Übergabe, Abmeldung. Vor Ort verhandeln wir nicht nach, solange das Auto deinen Fotos und Angaben entspricht: Dann zahlen wir den angebotenen Betrag. Du entscheidest, wie du dein Geld bekommst: bar, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal; einen anderen Weg sprechen wir gern mit dir ab. Bei PayPal prüfst du den Eingang am besten in deinem eigenen PayPal-Konto, nicht über eine E-Mail. Schlüssel und Papiere gibst du aus der Hand, sobald das Geld bei dir angekommen ist; wir melden das Auto am Werktag nach der Abholung ab, kostenlos, und geben dir den Nachweis.
Bis zum Termin legst du Papiere und Schlüssel bereit; welche das sind, steht bei den Unterlagen. Am besten räumst du persönliche Sachen aus dem Auto, auch aus Handschuhfach, Türtaschen und Kofferraum, nimmst Parkausweise und Vignetten ab und löschst gekoppelte Handys und gespeicherte Ziele aus dem Navi. Kannst du das Auto nicht selbst ausräumen oder hast du etwas darin vergessen, schicken wir dir deine Sachen kostenlos nach.
Am besten fotografierst du bei Tageslicht, mit dem ganzen Auto im Bild und ohne Regen, der Schäden auf dem Lack verdeckt. Beim Tacho gehört der Gesamtstand aufs Foto, nicht der Tageszähler; springt der Motor nicht mehr an, auch der Motorraum mit geöffneter Haube. Ein Foto der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt uns, wie lange die Hauptuntersuchung noch gilt.
Was am Abholtag passiert
Am Termin wird das Auto mit deinen Fotos und Angaben verglichen, dann wird der Kaufvertrag unterschrieben, den du schon kennst. Danach kommt das Geld, und das Auto wird erst verladen, wenn der Betrag bei dir angekommen ist. Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I nehmen wir für die Abmeldung mit, Teil II und die Schlüssel übergibst du mit dem Auto; den Nachweis der Abmeldung bekommst du danach.
Wie viel Geld bekommt man für ein Auto, das in den Export geht?
Eine feste Summe gibt es nicht. Das Angebot richtet sich nach dem einzelnen Auto: nach Baujahr oder Erstzulassung, Laufleistung, Schaden oder Mangel, danach, ob es fährt, und danach, ob Papiere und Schlüssel vollständig sind.
Statt eines Rechners bekommst du ein Angebot für dein Auto; einen Wert musst du vorher nicht selbst schätzen. Je vollständiger du die Angaben aus der Tabelle mit den Fotos schickst, desto genauer passt das Angebot zu dem Auto, das wir am Termin sehen.
| Angabe | Warum sie zählt | Wo du sie findest |
|---|---|---|
| Baujahr oder Erstzulassung | Alter, Ausstattung und Motorengeneration hängen daran | Zulassungsbescheinigung Teil I, Kaufvertrag von damals |
| Laufleistung | Verschleiß von Motor, Getriebe und Fahrwerk | Tacho (Gesamtstand) |
| Schaden oder Mangel | zeigt, was am Auto funktioniert und was ersetzt werden müsste | deine Fotos; Werkstattbefund, Gutachten oder HU-Bericht, falls vorhanden |
| Fährt es noch? | zählt für das Angebot und legt fest, wie wir das Auto aufladen | dein Wissen: springt an, rollt, lenkt, bremst |
| Papiere und Schlüssel | Teil I und Teil II und die Schlüssel gehören zum Auto; fehlt etwas, gehört das in die Anfrage | Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Schlüsselbund, Ersatzschlüssel |
| Standort | legt die Anfahrt und damit den Abholzeitraum fest | Postleitzahl des Ortes, an dem das Auto steht |
Ein Gutachten oder ein Restwertangebot der Versicherung legst du zu den Fotos, wenn du eines hast; beides macht das Angebot genauer, Bedingung ist keines von beiden. Zwischen Anfrage und Termin sollte am Auto nichts mehr verändert werden, was auf den Fotos zu sehen war. Baust du doch etwas aus, etwa einen Satz Räder oder das Radio, gib uns bitte vorher Bescheid: Das Angebot gilt für das Auto, wie du es gezeigt hast.
Beispiele aus unserem Ankauf: Baujahr, Laufleistung und Schaden
Drei Autos aus unserem Ankauf mit den Werten aus ihrem Gutachten: ein Familienvan, ein Kompaktwagen mit Dieselmotor und ein Kastenwagen. Autos wie diese kaufen wir für den Export. Die Beträge sind auf 100 € gerundet, die Kilometer auf 1.000; sie beschreiben den Schadenfall, nicht unseren Ankaufspreis. So kannst du dein eigenes Auto danebenlegen: ähnliches Alter, ähnliche Laufleistung, vergleichbarer Schaden.
| Auto | Erstzulassung · Laufleistung | Schaden laut Gutachten | Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert | Reparatur im Vergleich zum Wert |
|---|---|---|---|---|
| Opel Zafira Tourer 1.4 Turbo, Benziner, 7-Sitzer | 2017 · rund 185.000 km | Anstoß rechts mit Schwerpunkt Beifahrertür: beide rechten Türen, B-Säule und Schweller rechts stark verformt; rollfähig, aber nicht verkehrssicher | rund 14.100 € / 5.000 € | 282 % |
| VW Golf VII 1.6 TDI, Diesel, Automatik | 2016 · rund 198.000 km | streifender Anstoß rechts: Stoßfänger vorn, Kotflügel, beide rechten Türen, Seitenwand und Räder; laut Gutachter ein Totalschaden | rund 17.600 € / 11.400 € | 154 % |
| Citroën Berlingo Kastenwagen 1.6 BlueHDi, Diesel | 2018 · rund 95.000 km | geparkt von hinten angefahren und auf das Auto davor geschoben: Heck links bis zur D-Säule, dazu die Front; fahrfähig, aber nicht verkehrssicher | rund 14.700 € / 8.700 € | 169 % |
Beim Zafira Tourer nennt das Gutachten auch ältere Spuren: einen unreparierten Streifschaden über die ganze linke Seite, eine verdellte A-Säule links und einen verschrammten Stoßfänger hinten. Beim Golf führt das Gutachten neben dem neuen Schaden ältere Mängel auf: Hagelschäden am Dach, einen eingedrückten Kotflügel vorne links, einen gerissenen Nebelscheinwerfer und mehrere Kontrollleuchten, die an waren. Der Berlingo trägt eine Werbebeschriftung; vor einer Reparatur verlangt der Gutachter eine Vermessung von Karosserie und Hinterachse.
Wie verkaufst du ein altes Auto für den Export?
Ein altes Auto verkaufst du für den Export an einen Ankäufer, der es abholt; bei uns zählt das Baujahr für das Angebot, eine Grenze ist es nicht. Was du dafür bekommst, hängt von denselben Angaben ab wie bei einem jüngeren Auto; die Tabelle im Abschnitt zum Angebot nennt sie.

Bei alten Autos zählen ein paar Dinge mehr als bei jungen: Rost an Schwellern und Radläufen, der Zustand der Reifen, ob die Hauptuntersuchung noch gilt, und ob das Auto in den letzten Monaten gestanden hat. Diese Stellen gehören auf die Fotos; dazu schreibst du, wann es zuletzt gefahren ist und ob es noch anspringt. Springt es nicht mehr an, ändert das die Art der Abholung, das Angebot bekommst du trotzdem.
Für ein altes Auto gibt es drei Wege: privat inserieren, mit Besichtigungen und Probefahrten bei dir; einem anerkannten Verwerter überlassen, wenn es verschrottet werden soll; oder an einen Ankäufer verkaufen, der es abholt und abmeldet. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie viel Zeit du hineinstecken willst und ob das Auto noch fährt.
Soll dein Auto verschrottet werden, darfst du es nur einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen (§ 4 Altfahrzeug-Verordnung). Die Übergabe wird mit einem Verwertungsnachweis bescheinigt; mit ihm wird das Auto bei der Zulassungsstelle abgemeldet. Bevor du diesen Weg gehst, kostet dich ein Angebot von uns nichts: Fotos schicken, Angebot lesen, dann entscheiden.
Der Schrottwert ist nicht dasselbe wie der Restwert aus einem Unfallgutachten; was beide unterscheidet und wann welcher zählt, steht in unserem Ratgeber zu Schrottwert und Restwert.
Ein schon abgemeldetes Auto kannst du uns genauso anbieten. Den Verkauf musst du dann nicht mehr der Zulassungsstelle melden; die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II braucht der Käufer aber trotzdem. Was mit deiner Versicherung passiert, steht in deinem Vertrag; gib ihr am besten Bescheid, dass du verkauft hast.
Welche Unterlagen brauchst du für den Autoexport?
Für den Verkauf an uns brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, jeden Schlüssel zum Auto und am Termin deinen Ausweis.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Die Abmeldung übernehmen wir; dafür brauchen wir sie und die Kennzeichen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): gibst du erst ab, wenn das Geld bei dir angekommen ist.
- Schlüssel: Haupt- und Ersatzschlüssel, dazu die Codekarte des Radios, falls es eine gibt.
- Ausweis: brauchst du am Termin für den Kaufvertrag.
- Falls vorhanden: letzter HU-Bericht, Serviceheft, Rechnungen der letzten Reparaturen, ein Gutachten.
Fehlt ein Schlüssel oder die Codekarte, gib es bitte in der Anfrage an; ein fehlender Zweitschlüssel ist eine Angabe für das Angebot, kein Hindernis für den Verkauf.
Ein seriöser Käufer lässt sich den Fahrzeugbrief zeigen, denn das gehört nach dem Bundesgerichtshof zu den Mindestanforderungen beim Gebrauchtwagenkauf, und ohne Teil II kann der Käufer das Auto auch nicht auf sich ummelden. Wer im Fahrzeugbrief steht, ist nicht automatisch Eigentümer.
Fehlt Teil I oder Teil II, gib uns bitte schon in der Anfrage Bescheid. Gemeinsam mit dir suchen wir einen Weg; dafür arbeiten wir mit Zulassungsdiensten zusammen, die dir als Halter helfen, Ersatzpapiere zu bekommen. Die Gebühren dafür trägst du.
Ein Leasingauto gehört in der Regel der Leasinggesellschaft; verkaufen kannst du es nur mit ihrer Zustimmung – sprich vorher mit ihr. Ist das Auto finanziert, liegt der Fahrzeugbrief oft bei der Bank; am besten sprichst du vor dem Verkauf mit der Bank ab, wie der Brief freigegeben wird.
Kennzeichen für eine Fahrt ins Ausland sind ein Thema des Selbst-Exports; dazu der Abschnitt zum Ausfuhrkennzeichen.
Kaufvertrag beim Verkauf für den Export
Beim Verkauf an uns bekommst du den Kaufvertrag vorab zum Lesen; eine Vorlage brauchst du dafür nicht. Verkaufst du selbst an einen privaten Käufer oder an einen Händler, kannst du unsere Kaufvertrag-Vorlage für den Verkauf in eigener Regie nehmen; eine eigene Export-Fassung gibt es bei uns nicht.
Das Gesetz schreibt für einen Autokauf keine bestimmte Form vor. Schriftlich festhalten solltest du ihn trotzdem, dann ist belegbar, was vereinbart war. In den Vertrag gehören Name und Anschrift des Käufers und seine Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung bekommen hat, denn diese Angaben braucht deine Meldung an die Zulassungsstelle, wenn du ein angemeldetes Auto verkauft hast (§ 15 Abs. 5 FZV). Verkaufst du selbst an einen Käufer im Ausland, solltest du zusätzlich die Nummer seines Ausweises sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe in den Vertrag schreiben; dann ist festgehalten, wann und an wen du das Auto übergeben hast.
Bekannte Schäden schreibst du in den Vertrag, auch reparierte Unfallschäden, denn was der Käufer beim Kauf weiß, kann er dir später nicht als Mangel vorhalten (§ 442 BGB). Steht im Kaufvertrag „unfallfrei“, muss das stimmen; ein pauschaler Gewährleistungsausschluss ändert daran in der Regel nichts.
Ein Satz wie „gekauft wie gesehen“ schützt dich nicht, wenn du einen bekannten Unfallschaden verschweigst (§ 444 BGB). Der Käufer kann den Kauf dann sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB), bis zu einem Jahr, nachdem er die Täuschung entdeckt hat.
Verkaufst du als Privatperson an einen Händler, kann die Mängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen werden. Das hilft aber nicht bei Schäden, die du kennst und verschweigst (§ 444 BGB), und nicht bei dem, was ihr ausdrücklich vereinbart – etwa „unfallfrei“.
Abmeldung, Versicherung, Kfz-Steuer: was nach dem Verkauf passiert
Abmelden musst du das Auto nicht selbst: Das übernehmen wir kostenlos, und den Nachweis darüber bekommst du. Zwei Meldungen machst du trotzdem selbst: die an die Zulassungsstelle, wenn das Auto beim Verkauf noch angemeldet war, und die an deine Versicherung.
| Was | Wer kümmert sich beim Verkauf an uns | Grundlage |
|---|---|---|
| Abmeldung bei der Zulassungsstelle | wir; dafür brauchen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen | § 16 Abs. 1 FZV |
| Meldung des Verkaufs an die Zulassungsstelle | du, unverzüglich, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und seiner Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung bekommen hat; entfällt, wenn der Käufer schon umgemeldet hat oder das Auto schon vor dem Verkauf abgemeldet war | § 15 Abs. 5 und 6 FZV |
| Nachricht an deine Kfz-Versicherung | du, unverzüglich; die Versicherung geht mit dem Verkauf grundsätzlich auf den Käufer über; unseren Abmeldenachweis kannst du beilegen | §§ 95, 97 VVG |
| Kfz-Steuer | endet mit der Abmeldung, die Erstattung kommt vom Zoll | § 5 KraftStG, zoll.de |
Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an den Zoll weiter; zu viel gezahlte Steuer bekommst du zurück – bei Lastschrift automatisch, sonst auf das Konto, das du dem Zoll mitteilst.
Was gilt, wenn niemand ummeldet oder abmeldet, und wie lange du dann Kfz-Steuer zahlst, steht bei der Frage zum nicht umgemeldeten Auto. Am besten hebst du den Kaufvertrag, unseren Abmeldenachweis und deine Meldung an die Zulassungsstelle zusammen auf; kommt später Post zu dem Auto, etwa vom Zoll zur Kfz-Steuer oder eine Rückfrage deiner Versicherung, hast du die Belege beisammen.
Auto ins Ausland verkaufen: selbst oder über einen Ankäufer?
Beides geht. Auch als Privatperson darfst du dein Auto grundsätzlich an einen Käufer im Ausland verkaufen (§ 1 AWG); den Verkauf meldest du wie jeden anderen der Zulassungsstelle und deiner Versicherung. Für einzelne Staaten gelten Ausfuhrverbote (EU-Sanktionen). Der Unterschied zwischen beiden Wegen liegt bei Käufersuche, Vertrag, Zahlung, Abmeldung und Transport.
| Was ansteht | Selbst an einen Käufer im Ausland | Verkauf an PKW Sofort Verkauf |
|---|---|---|
| Wer kauft | ein Käufer im Ausland, den du selbst über ein Inserat findest, dem du das Auto zeigst und mit dem du den Preis aushandelst | eine Firma mit Sitz in Gelsenkirchen; Angebot in wenigen Stunden nach Fotos und Angaben |
| Kaufvertrag | selbst aufsetzen, etwa mit der Vorlage aus dem Abschnitt Kaufvertrag | kommt von uns und liegt dir vorab zum Lesen vor |
| Geld | vor der Übergabe selbst prüfen, ob es angekommen ist | bar, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal nach deiner Wahl, bevor du übergibst |
| Meldung und Abmeldung | Verkauf der Zulassungsstelle melden; Abmeldung vor der Übergabe empfehlenswert | Abmeldung durch uns mit Nachweis; die Meldung machst du |
| Transport und Kennzeichen | Fahrt oder Transport ins Ausland sind Sache von dir und dem Käufer; für die Fahrt auf eigener Achse gibt es das Ausfuhrkennzeichen | Abholung ca. 3–4 Werktage, je nach Entfernung, manchmal am selben Tag; kostenlos |
| Bekannte Schäden angeben | ja, auch reparierte Unfallschäden | ja, auch reparierte Unfallschäden |
Beim Verkauf musst du Unfallschäden, die du kennst, auch ohne Nachfrage angeben – auch wenn sie repariert sind. Ausgenommen sind nur Bagatellschäden. Wo die Grenze zur Bagatelle liegt, steht in unserem Ratgeber zur Bagatellgrenze beim Unfallwagen.
Das gilt auch, wenn du an einen Händler oder Ankäufer verkaufst – auch an uns. Dass ein Händler den Schaden selbst hätte finden können, hilft dir nicht, wenn du ihn kennst und verschweigst (§ 442 BGB).
Brauchst du ein Ausfuhrkennzeichen?
Beim Verkauf an uns nicht: Verkaufst du an einen Ankäufer in Deutschland, der das Auto abholt, brauchst du kein Ausfuhrkennzeichen – es betrifft nur Fahrten ins Ausland. Ein Ausfuhrkennzeichen teilt die Zulassungsstelle auf Antrag zu, wenn ein Auto auf eigener Achse dauerhaft ins Ausland gefahren werden soll (§ 45 FZV). Es gilt nur befristet und setzt eine Haftpflichtversicherung voraus.
Wie erkennst du einen seriösen Export-Händler?
Einen seriösen Ankäufer für den Export erkennst du an sechs Punkten, die du prüfen kannst, bevor jemand bei dir vor der Tür steht.
- Vollständige Anschrift und Impressum. Wer kauft, hat einen Firmensitz, den du nachlesen kannst; unserer steht im Impressum mit Anschrift in Gelsenkirchen.
- Schriftlicher Kaufvertrag, den du vor dem Termin lesen kannst. Bei uns geht er dir vorab zu.
- Geld vor der Übergabe. Schlüssel und Papiere wechseln erst den Besitzer, wenn der Betrag bei dir angekommen ist, bar, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal; bei uns läuft es in dieser Reihenfolge.
- Abmeldung mit Nachweis und Käuferdaten für deine Meldung. Ein Käufer, der abmeldet, gibt dir einen Nachweis und die Angaben, die deine Meldung an die Zulassungsstelle braucht (§ 15 Abs. 5 FZV).
- Klare Absprache, wann sich der Betrag am Termin noch ändern darf. Bei uns zählt dafür, ob das Auto zu deinen Fotos und Angaben passt (Schritt 5 im Ablauf).
- Unverbindliches Angebot. Eine Absage kostet dich nichts; das gilt auch bei uns.
Was davon offen ist, klärst du vorab am Telefon oder per Nachricht; bleibt eine Antwort aus, vereinbarst du besser noch keinen Termin. Welche Tricks es sonst gibt, von der Probefahrt bis zur Zahlung, zeigt unser Ratgeber über Maschen unseriöser Käufer beim Autoverkauf.
Auto-Export in der Nähe? Wir holen bei dir ab
Unser Sitz ist Gelsenkirchen, und zu dir kommen wir: PKW Sofort Verkauf holt das Auto an der Adresse aus deiner Anfrage ab, bundesweit, kostenlos und auch dann, wenn es nicht mehr fährt. Wie lange es bis zur Abholung dauert, steht in Schritt 4 des Ablaufs.

Für einen Teil der Orte gibt es bei uns eine eigene Seite; die Übersicht der Orte mit eigener Seite zeigt, welche das sind. Für Angebot und Abholung spielt das keine Rolle; es zählt der Standort aus deiner Anfrage.
Steht das Auto in einer Tiefgarage, hinter einer niedrigen Einfahrt oder auf engem Raum, gehört das mit in die Anfrage, ebenso ob es rollt; danach wird die Abholung geplant. Tag und Zeitraum der Abholung stimmen wir vorher mit dir ab.
Häufige Fragen zum Auto-Export
Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto für den Export verkaufe?
Du brauchst einen Kaufvertrag mit Name und Anschrift des Käufers, das Geld vor der Übergabe und danach die Meldung an deine Versicherung und, war das Auto noch angemeldet, an die Zulassungsstelle; bekannte Schäden gibst du an, auch gegenüber einem Händler oder Ankäufer. Beim Verkauf an uns bekommst du den Vertrag vorab, und die Abmeldung übernehmen wir; die Einzelheiten stehen im Abschnitt zu Abmeldung, Versicherung und Kfz-Steuer.
Was kostet es, ein Auto für den Export zu verkaufen?
Bei uns nichts: Weder das Angebot noch die Abholung noch die Abmeldung samt Nachweis kosten dich etwas, und eine Absage auch nicht. Ausgaben vor dem Verkauf sind deine eigene Entscheidung, etwa eine Reparatur oder ein Gutachten; für unser Angebot ist keines von beiden nötig.
Kann ich mein Auto für den Export verkaufen, und an wen?
Ja. Verkaufen kannst du es an einen Ankäufer in Deutschland wie PKW Sofort Verkauf oder grundsätzlich auch selbst an einen Käufer im Ausland. Was die beiden Wege unterscheidet, zeigt unsere Vergleichstabelle „selbst oder über einen Ankäufer“; woran du einen seriösen Ankäufer erkennst, steht in der Prüfliste mit sechs Punkten.
Kann ich mein Auto als Privatperson ins Ausland verkaufen?
Ja, grundsätzlich darfst du das (§ 1 AWG); für einzelne Staaten gelten Ausfuhrverbote (EU-Sanktionen). Die Meldung an die Zulassungsstelle und die Nachricht an die Versicherung laufen wie bei jedem anderen Verkauf, dazu kommen Fahrt oder Transport ins Ausland, die du mit dem Käufer regelst.
Fallen Steuern an, wenn mein Auto ins Ausland verkauft wird?
In der Regel nicht, wenn du als Privatperson dein privat genutztes Auto verkaufst: Du stellst keine Mehrwertsteuer in Rechnung – Umsatzsteuer betrifft Lieferungen von Unternehmern (§ 1 und § 2 UStG), und das ändert sich nicht dadurch, dass der Gebrauchtwagen später ins Ausland geht. Einkommensteuer zahlst du auf den Verkauf deines privat genutzten Autos in der Regel auch nicht, denn ein gewöhnlicher Gebrauchtwagen gilt als Gegenstand des täglichen Gebrauchs (§ 23 EStG); anders kann es bei Sammlerfahrzeugen, vermieteten Autos oder beim Handel mit Autos sein. Für Firmenfahrzeuge gelten andere Regeln; diese Fälle klärst du mit deiner Steuerberatung.
Muss ich mein Auto abmelden, bevor es ins Ausland geht?
Beim Verkauf an uns nicht, das übernehmen wir, und du bekommst den Nachweis; die Meldung an die Zulassungsstelle machst du selbst, außer das Auto war schon vor dem Verkauf abgemeldet. Verkaufst du selbst an einen Käufer im Ausland, empfiehlt sich die Abmeldung vor der Übergabe; warum, steht bei der Frage zum nicht umgemeldeten Auto; die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gibst du ihm trotzdem mit.
Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?
Wird das Auto nicht unverzüglich umgemeldet oder abgemeldet, kann die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung öffentlich aufbieten, im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen; bleibt das ohne Erfolg, endet die Zulassung (§ 15 Abs. 5 FZV). Verkaufst du ein angemeldetes Auto, zahlst du die Kfz-Steuer, bis es auf den Käufer umgeschrieben oder abgemeldet ist. Verkaufst du selbst, empfiehlt es sich deshalb, im Kaufvertrag festzuhalten, wer die Abmeldung übernimmt.
Lässt sich auch ein Unfallwagen für den Export verkaufen?
Ja, wir kaufen ihn mit und ohne Gutachten an, auch nach einem Totalschaden und auch dann, wenn er nicht mehr fährt. Was beim Restwert und beim Restwertangebot der Versicherung zu beachten ist, steht auf unserer Seite zum Ankauf von Unfallautos.
Kann ich ein Auto ohne TÜV für den Export verkaufen?
Ja: Auch mit abgelaufener Plakette kannst du uns das Auto anbieten, ohne es vorher noch zur Hauptuntersuchung zu bringen. Was du dazu in der Anfrage angibst, steht in der Tabelle zu den Zuständen.
Geht der Verkauf auch ohne Fahrzeugbrief?
Ob das geht, hängt davon ab, warum der Brief fehlt; ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II kann der Käufer das Auto jedenfalls nicht auf sich ummelden. Was bei einem verlorenen Brief, bei Leasing oder bei einer Finanzierung gilt, steht im Abschnitt zu den Unterlagen.
Wie viel kostet es, ein Auto selbst zu exportieren?
Das hängt vom Weg ab. Fährt das Auto auf eigener Achse ins Ausland, können ein Ausfuhrkennzeichen, das eine Haftpflichtversicherung voraussetzt, und die Fahrt selbst dazukommen; wird es auf einem Anhänger oder Transporter gebracht, kann der Transport dazukommen. Beträge nennen wir dafür nicht, weil sie vom Ziel und vom Fahrzeug abhängen. Beim Verkauf an uns brauchst du kein Ausfuhrkennzeichen, und die Abholung ist kostenlos.
Wie bekomme ich mein Geld, wenn das Auto ins Ausland geht?
Beim Verkauf an uns so, wie du es wählst: bar am Termin, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal, in jedem Fall ehe Schlüssel und Papiere aus deiner Hand gehen. Verkaufst du selbst an einen Käufer im Ausland, gilt derselbe Grundsatz: erst prüfen, ob das Geld auf deinem Konto gutgeschrieben ist, nicht nur abgeschickt, dann übergeben, und keine Anzahlung als Ersatz für den vollen Betrag. Ein Scheck, ein Screenshot oder eine weitergeleitete Überweisungsbestätigung zeigt nicht, dass das Geld bei dir angekommen ist.