
Seit dem 01.01.2026 muss die Kfz-Steuer als jährliche Einmalzahlung beglichen werden - die unterjährige Ratenzahlung (halbjährlich/vierteljährlich gegen Aufschlag) ist weggefallen. Die Höhe der Steuer ändert sich dadurch nicht, nur der Zahlrhythmus. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis 31.12.2030 bleiben bis zu zehn Jahre, längstens bis Ende 2035, von der Kfz-Steuer befreit. Wer einen alten Verbrenner mit hoher Jahressteuer hält, zahlt sie jetzt auf einen Schlag - oft ein guter Anlass, das Fahrzeug zu verkaufen.
📱 Angebot direkt per WhatsAppDie wichtigste Neuerung 2026 ist keine Steuererhöhung, sondern eine Umstellung der Zahlweise. Seit dem 1. Januar 2026 wird die Kfz-Steuer grundsätzlich als jährliche Einmalzahlung fällig; das Bundesfinanzministerium hat das Ende Dezember 2025 bestätigt. Hintergrund ist die Vereinfachung und Digitalisierung der Steuererhebung durch die Zollverwaltung. Zweite große Änderung: Die Steuerbefreiung für reine Elektroautos wurde Ende 2025 per Gesetz verlängert.
Bei PKW Sofort Verkauf bekommen wir gerade viele Fragen von Haltern älterer, hubraumstarker Diesel - genau die Gruppe, die die neue Einmalzahlung am deutlichsten spürt. Deshalb hier der nüchterne Überblick mit echten Zahlen statt Schlagzeilen.
Bis Ende 2025 konnten Halter eine hohe Jahressteuer aufteilen, um die Liquidität zu schonen - allerdings gegen einen Aufschlag. Diese Option ist entfallen; bestehende Ratenpläne werden automatisch auf eine jährliche Lastschrift umgestellt.
| Jahressteuer | Bis 2025 möglich | Aufschlag bis 2025 | Seit 01.01.2026 |
|---|---|---|---|
| bis 500 € | nur jährlich | kein Aufschlag | jährliche Einmalzahlung |
| über 500 € | halbjährliche Zahlung möglich | +3 % | jährliche Einmalzahlung |
| über 1.000 € | vierteljährliche Zahlung möglich | +6 % | jährliche Einmalzahlung |
Wichtig zur Einordnung: Die Steuersätze und die Berechnungsgrundlage ändern sich nicht. Wer also bisher gestreckt gezahlt hat, spart künftig sogar den Aufschlag - muss aber den vollen Betrag auf einmal aufbringen. Betroffen sind vor allem Besitzer schwerer Nutzfahrzeuge, alter Diesel-Pkw und Flottenbetreiber, die schnell vor einem Liquiditätssprung stehen. (Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts.)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (vom Bundestag am 04.12.2025 beschlossen, vom Bundesrat am 19.12.2025 gebilligt, in Kraft seit Anfang 2026) wurde die Befreiung in § 3d KraftStG verlängert:
Für Verbrenner (Benzin, Diesel) gibt es keine vergleichbare Befreiung. Hier bleibt die hubraum- und CO2-basierte Steuer in voller Höhe bestehen.

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 setzt sich die Steuer aus zwei Bausteinen zusammen: einem Hubraum-Anteil und einem progressiv gestaffelten CO2-Anteil.
Hubraum-Anteil (je angefangene 100 cm³):
CO2-Anteil - erst ab einem Freibetrag von 95 g/km, danach gestaffelt:
| CO2-Ausstoß | Satz je g/km |
|---|---|
| 96 - 115 g/km | 2,00 € |
| 116 - 135 g/km | 2,20 € |
| 136 - 155 g/km | 2,50 € |
| 156 - 175 g/km | 2,90 € |
| 176 - 195 g/km | 3,40 € |
| ab 196 g/km | 4,00 € |
Hinweis: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen September 2018 und Ende 2020 gilt der Freibetrag von 95 g/km ebenfalls, darüber wird aber ein einheitlicher Satz von 2,00 € je g/km angesetzt - die progressive Staffel oben greift erst ab Erstzulassung 01.01.2021.
Beispiel: ein Diesel-SUV (EZ ab 2021) mit 1.968 cm³ Hubraum und 160 g/km CO2.
Zum Vergleich einige typische Größenordnungen (gerundete Richtwerte für EZ ab 2021, ohne Gewähr):
| Fahrzeug | Hubraum | CO2 | Ungefähre Jahressteuer |
|---|---|---|---|
| Kleinwagen Benziner | 1.200 cm³ | 110 g/km | ca. 54 € |
| Mittelklasse Benziner | 1.600 cm³ | 140 g/km | ca. 129 € |
| Diesel-Kombi | 2.000 cm³ | 150 g/km | ca. 312 € |
| Großer Diesel-SUV | 3.000 cm³ | 200 g/km | ca. 565 € |
| Reines E-Auto (EZ bis 2030) | - | 0 g/km | 0 € (bis längstens 2035) |
Ältere Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2009 werden noch nach Hubraum und Schadstoffklasse (Euro-Norm) besteuert - hier liegen die Sätze pro 100 cm³ oft deutlich höher.
Genau die Fahrzeuge mit der höchsten Jahressteuer - alte Diesel, große SUV, hubraumstarke Youngtimer - sind die, bei denen die volle Summe jetzt auf einen Schlag fällig wird. Rechnet man die Kfz-Steuer mit gestiegenen Versicherungsbeiträgen, fälliger HU, Reparaturanfälligkeit und hohem Verbrauch zusammen, ergibt sich bei einem alten Zweit- oder Stehwagen schnell ein vierstelliger Fixkostenblock pro Jahr - für ein Auto, das kaum bewegt wird.
Das ist der Moment, in dem sich ein nüchterner Kassensturz lohnt: Was kostet mich das Auto noch jährlich - und was ist es am Markt noch wert?
Wenn ein Fahrzeug mehr kostet als es nützt, ist Abwarten die teuerste Option. Statt erneut eine hohe Jahressteuer als Einmalbetrag zu überweisen, lässt sich das Auto verkaufen - und mit der Abmeldung wird die bereits gezahlte Kfz-Steuer taggenau erstattet. PKW Sofort Verkauf kauft Pkw bundesweit an: Gebrauchtwagen, Diesel mit hoher Laufleistung, Unfallwagen, Fahrzeuge mit Motorschaden sowie Restwertfahrzeuge nach Gutachten.
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