
Seit dem 19. Mai 2026 zahlt der Staat über das BAFA wieder eine Kaufprämie für neue E-Autos: bis zu 6.000 € für reine Stromer, bis zu 4.500 € für förderfähige Plug-in-Hybride. Sie gilt nur für Privatleute mit höchstens 80.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (90.000 € mit zwei Kindern) und rückwirkend für Neuzulassungen ab 1. Januar 2026. Der Antrag läuft online über das BAFA-Förderportal, spätestens 12 Monate nach Zulassung. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die offizielle Förderrichtlinie.
📱 Angebot direkt per WhatsAppNach dem abrupten Aus der alten Umweltprämie Ende 2023 gibt es 2026 eine neue, sozial gestaffelte Kaufprämie für Elektroautos. Träger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Finanziert wird sie mit rund 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds – genug für geschätzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Der zentrale Unterschied zur alten Prämie: Diesmal richtet sich die Förderung gezielt an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, dafür ist sie nach Einkommen gestaffelt und an einen Steuerbescheid gekoppelt.
Wichtig vorab, weil hier viel durcheinandergeht: Die Prämie gilt ausschließlich für Neuwagen – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Für gebrauchte E-Autos gibt es aus diesem Topf nichts – ein Punkt, der den Gebrauchtmarkt spürbar bewegt (mehr dazu weiter unten).
Die Höhe setzt sich aus einer Grundförderung, einem einkommensabhängigen Aufschlag und einem Familienbonus zusammen. So kommt der Maximalbetrag zustande:
| Baustein | Reines E-Auto (BEV/Brennstoffzelle) | Plug-in-Hybrid / Range Extender |
|---|---|---|
| Grundförderung | 3.000 € | 1.500 € |
| Einkommen unter 60.000 € zvE | +1.000 € | +1.000 € |
| Einkommen unter 45.000 € zvE | nochmals +1.000 € (gesamt +2.000 €) | nochmals +1.000 € (gesamt +2.000 €) |
| Familienbonus (je Kind unter 18, max. 2) | +500 € je Kind (max. 1.000 €) | +500 € je Kind (max. 1.000 €) |
| Maximale Förderung | 6.000 € | 4.500 € |
Rechenbeispiel: Ein Haushalt mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen unter 45.000 € erhält für ein reines E-Auto 3.000 € + 2.000 € + 1.000 € = 6.000 €. Ein Single mit 70.000 € zvE bekommt für denselben Wagen nur die Grundförderung von 3.000 €. (Alle Beträge ohne Gewähr, maßgeblich ist der Bescheid des BAFA.)
Wer knapp über der Grenze liegt, sollte den Unterschied zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen prüfen – durch Freibeträge, Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen liegt das zvE oft deutlich niedriger als das Bruttogehalt.
Anders als bei der alten Prämie gibt es 2026 nach aktuellem Stand keine Preisobergrenze beim Nettolistenpreis (früher 65.000 €). Entscheidend ist allein, dass Sie unter der Einkommensgrenze bleiben (ohne Gewähr).

Die Prämie wirkt rückwirkend: Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Die Antragstellung beim BAFA ist seit Dienstag, dem 19. Mai 2026 online möglich – über das Förderportal des Bundes (foerderzentrale.gov.de).
Hier kommt der Teil, den die meisten Förder-Ratgeber auslassen: Eine Neuwagen-Prämie verändert immer auch den Gebrauchtmarkt. Im April 2026 wurden laut Branchenzahlen rund 41 % mehr reine E-Autos neu zugelassen als ein Jahr zuvor. Drei Effekte treffen jetzt zusammen und drücken die Preise – sowohl bei gebrauchten Stromern als auch bei Verbrennern:
Indirekt geraten dadurch auch viele Diesel und Benziner unter Druck: Steigt das E-Auto-Angebot und kippt die Stimmung Richtung Strom, sinken die Restwerte vieler Verbrenner mit. Der Gebrauchtwagen-Durchschnittspreis lag laut DAT-Report 2026 für das Jahr 2025 bei 18.310 € – rund 1,6 % niedriger als im Vorjahr, mit weiter fallender Tendenz bei vielen älteren Modellen (ohne Gewähr).
Das hängt von Ihrer Situation ab – und die Entscheidung treffen am Ende nur Sie. Aber die Marktlage ist eindeutig: Restwerte vieler Verbrenner zeigen 2026 nach unten, nicht nach oben. Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, auf ein gefördertes E-Auto umzusteigen, sollte beachten, dass der alte Wagen mit jedem Monat tendenziell weniger einbringt. Ein heute fairer Preis ist meist besser als ein hingezögerter Verkauf in einen weiter fallenden Markt hinein.
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Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind ausschließlich die offizielle Förderrichtlinie und die Bescheide des BAFA. Beträge, Fristen und Bedingungen können sich ändern.
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