Kostenlose Gutachten-Prüfung · Recht & Geld aus einer Hand

Gutachten prüfen lassen – sehr oft holen wir mehr für dich raus.

Restwert-Gutachten prüfen – Bevor du unterschreibst: Lass deine Zahlen prüfen.

Im Gutachten nach deinem Totalschaden stehen Zahlen, an denen erstaunlich viel Geld hängt – allen voran Restwert und Wiederbeschaffungswert. Die meisten unterschreiben, was dort steht, weil es offiziell aussieht. Genau hier setzen wir an – kostenlos, unverbindlich und ohne Vermittlungsprovision.

  • Mehr Restwert
  • geprüftes Gutachten
  • ohne Verkaufsdruck
Kostenlos & unverbindlich Keine Vermittlungsprovision Ergebnisoffene Prüfung
Schadengutachten mit Lupe über Restwert und Wiederbeschaffungswert – Gutachten prüfen lassen

Zwei Hebel, mit denen wir oft mehr für dich rausholen

Eine Gutachtenprüfung ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich, weil es konkret zwei Stellen gibt, an denen für dich Geld liegen bleibt – an beiden setzen wir an.

Hebel 1

Über unser Netzwerk oft ein höherer Preis

Der Restwert im Gutachten ist eine Schätzung, keine in Stein gemeißelte Zahl. Hinter uns steht ein Pool geprüfter Händler, die dein Fahrzeug bewerten – und sehr oft bietet einer von ihnen mehr als den Gutachten-Restwert. Mehrere Käufer konkurrieren um dein Auto. So arbeitet der Wettbewerb für dich, nicht gegen dich.

  • Pool geprüfter Händler
  • Höchstes Gebot zählt
  • Wettbewerb FÜR dich
Hebel 2

Wir finden Fehler im Gutachten

Gutachten sind Routinearbeit – und genau deshalb schleichen sich Fehler ein, die fast immer zu deinen Lasten gehen. Jeder dieser Punkte kann ein paar Hundert bis mehrere Tausend Euro ausmachen. Wir schauen dort hin, wo erfahrungsgemäß Geld verloren geht.

  • Zu niedriger WBW
  • Vergessene Wertminderung
  • Fehlender Nutzungsausfall
  • Unplausible Positionen
Ehrlich eingeordnet: Wir versprechen keine pauschale Garantie auf „immer mehr Geld". Aber in den allermeisten Fällen findet sich an einer dieser Stellen etwas – ein höheres Gebot, ein zu knapper Wert, eine vergessene Position. Und wenn ausnahmsweise alles sauber ist, sagen wir dir genau das.

Was wir im Detail prüfen

Wir schauen uns dein Gutachten nicht oberflächlich an, sondern systematisch dort, wo Geld verloren geht.

Prüfpunkte Gutachten DOK · Schadengutachten

Restwert: regionaler Markt vs. überregionale Börse

Der Restwert muss auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt werden (üblich ca. 40–80 km Umkreis), in der Regel über drei konkrete Angebote. Stammt der Wert aus einer überregionalen Internet-Börse, ist er rechtlich oft nicht maßgeblich – wir gleichen ihn mit echten Geboten ab.

Wiederbeschaffungswert (WBW)

Wir gleichen ab, ob du für den WBW tatsächlich ein gleichwertiges Fahrzeug bekämst. Ist er zu niedrig, lässt er sich mit einem eigenen Gutachten anfechten.

Zusatzansprüche

Fehlen Positionen wie Nutzungsausfall oder merkantile Wertminderung? Solche Lücken sind häufig – und kosten dich Geld, wenn sie niemand bemerkt.

Vollständigkeit & Plausibilität

Sind alle relevanten Positionen erfasst? Passen Laufleistung, Ausstattung, Sonderausstattung und Zustand zum angesetzten Wert?

✗ = häufige Schwachstelle ✓ = sauber / belegt
Hand mit Klemmbrett und Lupe prüft die Zahlen im Schadengutachten
Warum gerade wir das prüfen: Reine Ankaufportale prüfen nichts – sie machen dir nur ein Angebot. Bewertungsrechner liefern eine anonyme Zahl ohne Blick ins Gutachten. Wir verbinden beides: die fachliche Einordnung deines Gutachtens und – über unser Netzwerk – den echten Marktwert. Aus einer Hand.

So entsteht deine Auszahlung – und wo sie kippt

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bestimmen Restwert und Wiederbeschaffungswert gemeinsam, was am Ende auf deinem Konto landet.

Die Formel ist simpel – genau deshalb so heikel

WBW Restwert = deine Auszahlung

Daraus folgen zwei Risiken, die beide bares Geld kosten:

  • Ein zu hoher Restwert senkt direkt deine Entschädigung. Versicherer ziehen ihre Höchstgebote häufig aus überregionalen Online-Börsen – das treibt den Restwert nach oben und deine Auszahlung nach unten.
  • Ein zu niedriger WBW trifft dich von der anderen Seite: Du bekommst für das Geld kein gleichwertiges Auto wie vor dem Unfall.

Wenn dir also ein Restwertangebot der Versicherung zu hoch vorkommt, ist das kein gutes Zeichen, sondern ein Warnsignal.

Prüfbericht · Beispiel REF #RC-0427
Wiederbeschaffungswert (WBW) 18.400 €
Restwert lt. Gutachten 6.900 €
● WBW zu niedrig angesetzt
Restwert übers Netzwerk 5.450 €
Vergessene Wertminderung + 1.100 €
Nutzungsausfall + 540 €
● mehrere Hebel aktiv
Ergebnis der Prüfung
deutlich mehr drin
▲ Luft nach oben erkannt

Beispielhafte Darstellung zur Veranschaulichung – keine konkrete Wertzusage.

So läuft die Prüfung ab

Der Ablauf ist bewusst unkompliziert – du brauchst kein Vorwissen.

1Schritt

Unterlagen schicken

Lade dein Gutachten hoch oder schick es uns digital, zusammen mit dem Restwertangebot. Ein paar Fotos vom Schaden helfen, sind aber kein Muss.

2Schritt

Wir prüfen

Wir gleichen Restwert und WBW mit dem regionalen Markt und echten Geboten aus unserem Netzwerk ab und checken das Gutachten auf Fehler und Plausibilität.

3Schritt

Klare Einschätzung

Du bekommst eine verständliche Rückmeldung: Sind die Zahlen fair, ist das Restwertangebot zu hoch, fehlen Positionen – und wo lässt sich mehr herausholen?

4Schritt

Optional: ein Angebot

Ist über unser Netzwerk mehr für dein Auto drin und passt es für dich, kaufen wir direkt ab – ohne Provision, ohne dass du es annehmen musst.

Jeder Schritt ist kostenlos und unverbindlich. Du entscheidest danach in Ruhe, ob du verkaufst, widersprichst oder erst einmal nichts tust.

Unfallfahrzeug wird zum Restwert verladen

Reine Portale vs. echte Prüfung

Warum eine reine Angebots-Zahl selten dein bester Erlös ist – und wo wirklich nachgesehen wird.

Ankaufportal / BewertungsrechnerRestwertCheck
Blick ins GutachtenKeiner – nur eine Zahl oder ein AngebotFachliche Prüfung von Restwert & WBW
FehlersucheVergessene Wertminderung / Nutzungsausfall bleibt unentdecktGezielte Suche nach typischen teuren Fehlern
Restwert-GrundlageÜberregionale Börse, sicher kalkuliertEchte Gebote aus geprüftem Händler-Netzwerk
Deine RechteKein Thema – nicht ihr GeschäftRecht + Geld aus einer Hand, ehrliche Einordnung
ProvisionVermittler / Zwischenhändler verdienen mitDirektkauf, kein Vermittler, keine Provision
Ergebnis„Sofortpreis", der später oft schrumpftNachvollziehbare Einschätzung – auch wenn alles sauber ist

Ehrlich: Im Haftpflicht-Totalschaden kann ein Übererlös auf deine Versicherungsleistung angerechnet werden. Bei reinem Verkauf oder im Kasko-Fall zählt jeder Euro mehr direkt für dich.

Meinen Fall prüfen lassen

Ein ganzes Händler-Netzwerk bietet – für dich

Dein Auto landet bei uns nicht bei einem einzelnen Aufkäufer, der möglichst wenig zahlen will. Ein ganzer Pool geprüfter Händler bewertet dein Fahrzeug – und aus ihren Geboten holen wir den höchsten Preis für dich heraus.

Geprüftes Netzwerk

Viele Händler statt nur einer Meinung. Nicht ein einzelner Aufkäufer bestimmt den Wert deines Fahrzeugs, sondern der echte Markt mehrerer geprüfter Käufer.

Mehrere Gebote

Das höchste zählt für dich. Aus den eingehenden Geboten holen wir einen möglichst hohen Preis heraus – statt dich mit dem erstbesten Angebot abzuspeisen.

Wettbewerb FÜR dich

Nicht gegen dich. Den Wettbewerb, den die Versicherung über ihre Restwertbörse gegen dich ausspielt, drehen wir um: Die Händler konkurrieren um dein Fahrzeug.

Das bedeutet nicht „Höchstpreis garantiert" – die ehrliche Einordnung zum Übererlös gilt weiter. Aber: Wo am Markt mehr für dein Fahrzeug drin ist, findet ein Netzwerk es eher als ein einzelnes Portal, das auf der sicheren Seite kalkuliert.

Du stehst beim Restwert nicht mit leeren Händen da

Der Bundesgerichtshof hat Geschädigten in mehreren Grundsatzentscheidungen den Rücken gestärkt.

Du handelst wirtschaftlich, wenn du zum regional ermittelten Restwert deines Sachverständigen verkaufst – eine überregionale Online-Restwertbörse musst du nicht bemühen. Ein höheres Internet-Restwertgebot der Versicherung musst du in aller Regel weder abwarten noch annehmen.

⚖ BGH, 06.03.2007 — VI ZR 120/06 ⚖ BGH, 27.09.2016 — VI ZR 673/15
VI ZR 120/06

Der regionale Markt schlägt die Börse

Du handelst wirtschaftlich, wenn du dein Fahrzeug zu dem Restwert verkaufst, den dein Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Eine überregionale Online-Restwertbörse musst du dafür nicht bemühen.

VI ZR 673/15

Du musst nicht auf die Versicherung warten

Du musst ein höheres Internet-Restwertgebot der Versicherung weder abwarten noch ihr die Gelegenheit geben, dein Gutachten erst „nachzubessern" – sofern du dich auf ein ordnungsgemäßes eigenes Gutachten stützt.

Im Klartext, ehrlich eingeordnet: Wichtig ist die Reihenfolge. Geht dir ein konkretes höheres Angebot erst nach dem Verkauf zu, ist eine nachträgliche Kürzung unzulässig. Verkaufst du dagegen voreilig ohne belastbares Gutachten oder liegt ein konkretes, zumutbares Höherangebot schon vor dem Verkauf vor, kann die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) greifen. Für gewerbliche Verkäufer gelten dabei strengere Maßstäbe als für Privatleute. Erzielst du im Haftpflichtfall einen Übererlös, ist der tatsächlich erzielte Preis maßgeblich und der Versicherung gegenüber anzugeben.

Häufige Fragen

Nichts. Die Prüfung deines Gutachtens ist für dich kostenlos und unverbindlich – du gehst dadurch keinerlei Verpflichtung ein.
In den allermeisten Fällen ja – aber wir versprechen keine pauschale Garantie. Entweder bietet einer der Händler aus unserem Netzwerk mehr als den Gutachten-Restwert, oder wir finden im Gutachten einen Fehler (zu niedriger WBW, vergessene Wertminderung, fehlender Nutzungsausfall). Ist ausnahmsweise alles sauber, sagen wir dir das ehrlich.
Am häufigsten: ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert, eine vergessene oder zu geringe merkantile Wertminderung, fehlender Nutzungsausfall und unplausible Positionen – etwa ein Restwert aus einer überregionalen Börse statt vom regionalen Markt.
Nicht automatisch. Das höhere Angebot stammt meist aus einer überregionalen Restwertbörse, die rechtlich oft nicht maßgeblich ist. Entscheidend ist der Restwert auf deinem regionalen Markt aus einem ordentlichen Gutachten – genau das prüfen wir.
Im Idealfall dein Schadengutachten und das Restwertangebot, das dir vorliegt. Ein paar Fotos vom Schaden helfen, sind aber kein Muss.
In der Regel nein. Laut BGH (VI ZR 673/15) musst du höhere Internet-Restwertgebote weder abwarten noch annehmen, wenn du dich auf ein korrektes eigenes Gutachten stützt.
Ja. Der BGH (VI ZR 120/06) erlaubt den Verkauf zum regional ermittelten Restwert – ohne auf die Versicherung warten zu müssen.
Erzielst du im Haftpflichtfall einen Übererlös, ist der tatsächlich erzielte Preis maßgeblich und der Versicherung gegenüber anzugeben. Transparenz schützt dich – wir ordnen das offen ein, statt einen pauschalen Höchstpreis zu versprechen.
Nein. Prüfung und Angebot sind unverbindlich, der Ankauf ist nur ein optionaler Ausgang. Du entscheidest danach frei, ob du an uns verkaufst, widersprichst oder erst einmal nichts unternimmst.

Kostenlos prüfen lassen – so erreichst du uns

Schick uns dein Gutachten und das vorliegende Restwertangebot – nutze die Schnellanfrage, ruf an oder schreib per WhatsApp. Wir melden uns mit einer klaren Einschätzung zurück, kostenlos und unverbindlich. Und falls es für dich passt, kaufen wir direkt – muss aber nicht.